EuG: Bisphenol A bleibt ein „besonders besorgniserregender Stoff“

Am 11. Juli wies das Europäische Gericht eine Klage des Industrieverbandes PlasticsEurope ab. Damit bleibt Bisphenol A, das in vielen Produkten vorkommt und krebserregend ist, auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe.

Viele Kassenzettel, die mit BPA beschichtet sind, stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar.

Bisphenol A (BPA) ist seit längerem ein Zankapfel. Einerseits kommt der synthetisch hergestellte Stoff in vielen Produkten des täglichen Lebens wie Plastikflaschen, -spielzeug, Thermopapier, Konservendosen und anderen vor. Und andererseits wird er seit den 2000er-Jahren in einigen Ländern als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft BPA als einen Stoff mit hormonähnlicher Wirkung ein. Bereits in kleinsten Mengen soll der Stoff zur Entstehung von Krankheiten wie Diabetes, Schilddrüsenstörungen und Unfruchtbarkeit beitragen.

Dass BPA in den Hormonhaushalt des Menschen eingreift, ist wenig verwunderlich, denn dieser war eines seiner ersten Anwendungsgebiete. BPA wurde 1891 zum ersten Mal synthetisiert, 1936 wurden zwei Biochemiker auf den Stoff aufmerksam, nachdem sie nach einem Ersatzstoff für das Sexualhormon Östrogen gesucht haben. Heutzutage wird BPA vor allem als Zwischenprodukt in der Plastikproduktion eingesetzt, beispielsweise in Beschichtungen von Konservendosen, Getränkebehältern, Wasserkochern oder Lebensmittelboxen.

Bei solchen Produkten besteht die Gefahr, dass BPA ausgeschwemmt und somit über die Nahrung von Menschen aufgenommen wird. Ein anderer Problembereich ist Thermopapier, das zum Beispiel bei Kassenzetteln zum Einsatz kommt. Hier ist BPA kein Zwischenprodukt, sondern kommt direkt als Beschichtung zum Einsatz, wodurch vor allem Kassierer*innen einer hohen Belastung ausgesetzt sind. Mittlerweile werden jedoch auch Alternativen zunehmend benutzt.

Auch Getränkeflaschen können mit BPA beschichtet sein.

Am 19. Juli 2016 stufte die Europäische Kommission BPA mittels einer Verordnung als „reproduktionstoxisch“ ein. Am 4. Januar 2017 wurde BPA von der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach der Reach-Verordnung aufgenommen. Reach steht für Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) und ist die Chemikalien-Verordnung der EU. Dieser Einstufung war ein Verfahren der französischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz Aneses vorangegangen.

Gegen diese Klassifizierung klagte die Chemikalienlobby PlasticsEurope. Begründung: Die Echa habe nicht beachtet, dass BPA auch als Zwischenprodukt benutzt wird. Das Gericht der Europäischen Union bekräftigte in seinem Urteil jedoch die Entscheidung der Echa. Auch Zwischenprodukte würden durchaus unter die Bestimmungen der Reach-Verordnung fallen – immerhin ändert diese Verwendung ja nichts an den intrinsischen Eigenschafen der Chemikalie.

Das Gericht argumentierte außerdem, dass das Ziel der „Ermittlung des besonders besorgniserregenden Charakters eines Stoffes“ dazu diene, „die Öffentlichkeit und Fachkreise besser über die Risiken und Gefahren, denen sie sich aussetzen, zu informieren.“ Ob das heißt, dass künftig in Produkten des täglichen Lebens kein BPA mehr eingesetzt wird, ist allerdings unklar. Zumindest aber muss die Substanz jetzt gekennzeichnet werden.


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