Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Ein neues Gesetz soll demnächst die Begleitung des Inklusionsprozesses auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

© gouvernement.lu

21 Prozent der bei der Adem eingeschriebenen Arbeitssuchenden haben entweder eine Behinderung oder sind in einer Reklassierungsprozedur. Ein neues Gesetz soll es diesen Menschen erleichtern, sich langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. „Viele Arbeitgeber zögern, Menschen mit einer Behinderung einzustellen, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt“, so Familienministerin Corinne Cahen bei der Vorstellung des Entwurfs. „Oft wissen auch Arbeitskollegen nicht, wie sie mit der behinderten Person umgehen sollen und worin genau ihre Beeinträchtigungen liegen.“ Das vorliegende Gesetz, das so schnell wie möglich in den Parlamentsausschuss kommen soll, soll deshalb nicht nur Betroffenen helfen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sondern auch etwaigen Vorbehalten und Vorurteilen Seitens des Arbeitsumfeldes entgegenwirken.

Vorgesehen ist ein „assistant à l’inclusion dans l’emploi“, ein*e Assistent*in, der*die Betroffene in einem Zeitraum von zwei Jahren bis zu 300 Stunden unterstützen kann. Die Assistent*innen müssen vom Ministerium anerkannt sein und eine Berufserfahrung im Bereich Handicap vorweisen. Der Presse gegenüber betonte Arbeitsminister Nicolas Schmit, dass das Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes sei.

Zurzeit werden Menschen mit einer Behinderung oder im Reklassement beim COSP-HR (Centre d’orientation socio-professionel pour les demandeurs d’emploi avec statut de salarié handicapé et/ou reclassé externe) auf den Arbeitsmarkt vorbereitet und an für sie in Frage kommende Arbeitsstellen vermittelt. Einmal auf dem Arbeitsmarkt etabliert, müssen diese Menschen jedoch alleine zurechtkommen. Adem-Direktorin Gaby Wagener zufolge stellt der vorliegende Gesetzesentwurf ein bisher fehlendes Puzzleteil dar.


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