Flüchtlingspolitik: Theorie gut, Praxis nicht so

Recht zufrieden zog Minister Asselborn am Montag Bilanz in puncto Asyl, Immigration und Aufnahme. Manche Kritikpunkte halten sich indes hartnäckig.

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„Luxemburg ist eins der wenigen Länder, das nicht defensiv an Asylpolitik herantritt. Wir sind solidarisch, hilfsbereit und übernehmen Verantwortung gegenüber Menschen, von denen manche alles verloren haben.“ Am Montag hatte Außen- und Immigrationsminister Jean Asselborn zu seiner alljährlichen Bilanz-Pressekonferenz in puncto Asylpolitik eingeladen. Der Minister sieht das vergangene Jahr alles in allem positiv. Dabei war ihm auch 2019 Kritik nicht erspart geblieben.

Das Jahr begann mit einer positiven Note als Asselborn entschied, auf eine Forderung der konsultativen Menschenrechtskommission (CCDH) einzugehen. Konkret ging es um die Praxis, bei Flüchtlingen, die ihre Minderjährigkeit nicht eindeutig nachweisen können und bei denen diese auch nicht anhand einer Röntgenuntersuchung des Handgelenks festgestellt werden konnte, Genitaluntersuchungen durchzuführen. Die CCDH hatte kritisiert, dass diese weder besonders zuverlässig, noch menschenwürdig seien. Nachdem Asselborn anfangs auf den Tests bestanden hatte, gab er schließlich nach. Genitaluntersuchungen finden seither nicht mehr statt.

Die Feststellung der Minderjährigkeit der Antragstellenden ist vor allem deshalb wichtig, da sie laut Gesetz einen anderen Umgang erfahren als Volljährige. Von den 64 Asylsuchenden, die 2019 angaben, minderjährig zu sein, stellte sich dies in 39 Fällen als nicht zutreffend heraus. „Ich verurteile diese Menschen nicht“, stellte Asselborn am Montag klar. „Es ist allerdings wichtig, dass wir denjenigen gegenüber fair bleiben, die die Wahrheit sagen.“

2019 wurden 2.047 Anfragen auf internationalen Schutz eingereicht und insgesamt 2.154 Entscheidungen gefällt. 653 Anfragen wurden anerkannt, 397 abgelehnt. 25 Prozent der Antragstellenden stammen aus Eritrea, 14 Prozent aus Syrien und 7,9 Prozent aus Afghanistan. 2019 befand sich zum ersten Mal auch Venezuela unter den Herkunftsländern. Die Zahl von Asylsuchenden aus dem Balkan hat stark abgenommen.

Zugenommen haben dagegen Fälle, in denen die*der Antragstellende einen Abbruch der Prozedur beantragte. 2019 waren es 308 Menschen. Sie halten sich nur dann noch legal im Land auf, wenn sie in der Shuk (Structure d‘hébergement d‘urgence au Kirchberg) unterkommen. „Die Shuk ist kein Gefängnis und diejenigen, die dort wohnen, sind keine Kriminelle. Es ist ihr gutes Recht, das System zu verlassen“, erklärte Asselborn auf der Pressekonferenz.

2019 dauerte die Prozedur im Durchschnitt 4,8 Monate, ein großer Fortschritt, wie Asselborn betonte. „Natürlich gibt es immer noch Fälle, die viel mehr Zeit in Anspruch nehmen: Wenn Menschen keine Papiere haben, nicht beweisen können, wer sie sind, oder vertiefte Nachforschungen nötig sind.“ Die Zuständigen würden in jedem Fall aber ihr Möglichstes tun, um die Dauer auf ein Minimum zu reduzieren. Zurzeit ist die Prozedur bei 1.470 Personen noch nicht abgeschlossen.

Hoffen und Bangen

Auch auf Zahlen aus diesem Jahr kam Asselborn zu sprechen. „Wenn sich die Tendenzen der ersten zehn Februartage bestätigen, liegt die Zahl der Anfragen Ende des Monats bei etwa 100 Stück. Das letzte Mal, als die Anzahl so niedrig war, war im Mai 2015.“ Dies würde er, Asselborn, unter anderem deshalb begrüßen, weil die Unterkünfte zurzeit bereits überlastet seien. Statt das Angebot rapide zu erweitern, scheint die Strategie also vor allem „Hoffen und Bangen“ zu lauten.

Im Jahr 2019 haben 36 unbegleitete Minderjährige in Luxemburg internationalen Schutz beantragt, bei 11 weiteren hatte die Prozedur zum Zeitpunkt der Pressekonferenz noch nicht begonnen. Die meisten davon stammen aus Afghanistan und Eritrea. Bezüglich dieser besonders verletzlichen Gruppe erwähnte Asselborn ein im November vom Regierungsrat gutgeheißenes großherzogliches Reglement, das den legalen Rahmen für die Zusammenstellung und Funktionsweise der „commission consultative d’évaluation de l’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés“ bildet. Dieses Gremium entscheidet in Fällen, in denen unbegleiteten Minderjährigen der Flüchtlingsstatus verwehrt wurde, ob diese in Luxemburg bleiben oder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden sollen. Nach eingehender Analyse der spezifischen Situation der Betroffenen wird beschlossen, was in deren bestem Interesse ist.

Mitte Januar hatte die beratende Menschenrechtskommission Kritik an diesem Bewertungsgremium geäußert. Dieses sei nicht neutral und unabhängig und nicht alle Teilnehmer*innen seien ausreichend in puncto Kinderrechte sowie physische und psychische Gewalt geschult. Auch die NGO Passerell hatte kürzlich beanstandet, dass ein unabhängigeres Gremium notwendig sei, als das zurzeit vorgesehe. Momentan sieht das Reglement vor, dass die Bewertungskommission aus Vertreter*innen des Office national de l’enfance (ONE), des Office national de l’accueil (Ona), der Staatsanwaltschaft und des Außenministeriums besteht. Der Minister hat in Reaktion auf die Kritik präzisiert, dass noch Änderungsvorschläge, ob von CCDH, Staatsrat oder anderen Akteur*innen ins Gesetz einfließen werden.

© lukazz/pixabay

Angemessener Umgang?

Im Rahmen des Dublin III Reglements wurden 330 Personen von Luxemburg aus in einen anderen Mitgliedsstaat überstellt; 90 dagegen wurden ins Großherzogtum transferiert, 30 davon aus Griechenland. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Personen nur in einem Land Asyl beantragen können und auch in diesem Land bleiben müssen.

In einem am Freitag veröffentlichten Schreiben mit acht Forderungen an den Minister hatte die Passerell kritisiert, dass bei einer Überstellung die in den jeweiligen Ländern vorherrschenden Umstände nicht immer ausreichend berücksichtigt würden. So gebe es in Griechenland zum Teil Probleme in puncto Unterkünfte und Schulbesuch, Italien halte teilweise geltende Richtlinien nicht ein und auch in weiteren Ländern sei die Situation nicht immer ideal.

Anlässlich der Pressekonferenz pochte Asselborn darauf, dass sehr wohl Rücksicht auf die Umstände in den Ländern genommen werde. Auch die besondere Verletzlichkeit der Betroffenen, etwa Frauen, die alleine oder schwanger sind, würden berücksichtigt. „Ich weiß, dass behauptet wird, ich würde mich über die Gesetze hinwegsetzen.“ Dem sei aber nicht so: „Wenn wir sehen, dass für die Betroffenen eine Gefahr besteht, handelt Luxemburg angemessenen.“

In einem weiteren Schreiben ging Passerell am Mittwoch erneut auf diese Problematik ein. Zwar überstelle Luxemburg zurzeit keine Asylsuchenden mehr nach Griechenland, doch gelte diese Ausnahmeregelung nicht für Menschen, die das Flüchtlingsstatut dort bereits erhalten hätten. Angesichts dessen wiederholte die Organisation ihre Forderungen, Menschenrechtsrisiken in den Mitgliedsstaaten stärker zu berücksichtigen, und den Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung zu garantieren.

Die Luxemburger Asylpolitik ist sicherlich verbesserungswürdig. Zu den Forderungen von Passerell gehören, systematische Prozeduren zur frühzeitigen Feststellung von Anzeichen auf Verletzlichkeit, Traumata, Belästigung und/oder Gewalterfahrung einzuführen und das Personal entsprechend zu schulen. Obwohl Asselborn betont, dass all dies bereits der Fall sei, scheint das in den Augen mancher Betroffenen nach wie vor nicht der Fall zu sein. Sie beklagen, nicht systematisch über die Möglichkeit einer medizinischen Untersuchung zur Feststellung von Folterspuren und Traumasymptomen informiert worden zu sein. Daran zeigt sich: Nur weil etwas in der Theorie vorgesehen ist, schlägt es sich noch lange nicht in der Praxis nieder.


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