Lärmschutz: Wer kontrolliert laute Industrieanlagen?

Nicht nur Luftschadstoffe oder Abwässer sind unerwünschte Effekte von Industriebetrieben – auch Lärm gehört dazu. Doch wie wird kontrolliert, ob sich Betriebe an die Regeln halten?

Die meisten Industrieanlagen, deren Emissionen gesetzlich kontrolliert werden müssen, stammen aus der Stahlindustrie. (Foto: CC-BY-SA EEJCC/WIKIMEDIA)

Lärm kann die Gesundheit gefährden. Nicht nur, dass bei hohen Schallpegeln das Gehör in Mitleidenschaft gezogen werden kann, auch andauernde Lärmbelastung kann schwerwiegende Auswirkungen haben, die von Schlafstörungen, Nervosität, Konzentrationsstörungen bis hin zu Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Krankheiten reichen können. Hinzu kommt, dass das seelische Wohlbefinden ebenfalls leidet. Grund genug also, um Menschen vor zu hoher Lärmbelastung zu schützen. In Luxemburg gibt es vier Aktionspläne gegen den Lärm, die sich jedoch allesamt auf den Verkehr als Quelle des Lärms konzentrieren: Straße, Schiene, Flughafen und Luxemburg-Stadt. Industrieanlagen fehlen zwar in diesen Plänen, aber dennoch gibt es auch hier Normen, die eingehalten und kontrolliert werden müssen.

Ist es die Fabrik oder doch nur die Straße?

Die Frage, wer dies kontrolliert, beschäftigte auch den ADR-Abgeordneten Jeff Engelen, der zu diesem Zweck eine parlamentarische Anfrage an den Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) und die Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) stellte. Für Kontrollen im Bereich Lärmschutz ist vor allem das Umweltministerium zuständig, die Inspection du travail et des mines nur dann, wenn es dabei um den Schutz von Angestellten geht.

In Luxemburg gibt es rund 70 Betriebe, die unter das Gesetz zu indus- triellen Emissionen fallen. Das sind vor allem die Reste der Stahlindustrie und andere Produktionsstätten wie jene von Guardian, Kronospan und Dupont, aber auch einige landwirtschaftliche Betriebe. Laut der Antwort der Minister*innen werden 52 dieser Betriebe regelmäßig von der Umweltverwaltung überprüft, allerdings nur ungefähr 20 pro Jahr. Diese regelmäßigen Kontrollen würden immer angemeldet, damit die nötigen Papiere bereitlägen und die richtigen Ansprechpersonen vor Ort seien. Wird allerdings aufgrund einer Beschwerde kontrolliert, passiert dies in der Regel unangekündigt.

Beim Lärm wird, anders als beispielsweise bei Luftschad-stoffen, nicht die Emission gemessen, sondern die Immission – also das, was letztendlich bei den benachbarten Wohngebieten ankommt und den Anrainer*innen den Schlaf raubt. Eine kontinuierliche Überprüfung sei laut den Minister*innen jedoch nicht möglich, da es ja noch andere Lärmquellen wie zum Beispiel Straßen gebe. Deswegen zieht das Umweltministerium in solchen Fällen externe Expert*innen hinzu, die spezielle Messungen machen, um den Einfluss beispielsweise einer Fabrik zu bestimmen.

Lärmschutz ist Teil der Genehmigungsprozedur für Industrieanlagen, teilweise müssen auch spezielle Gutachten erstellt werden. Kommt es zu Beschwerden, kann die Umweltministerin Messungen von der betreibenden Firma fordern, um zu überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Die Minister*innen schließen ihre Antwort mit dem Hinweis, dass bereits viele Firmen in Luxemburg sich im Rahmen von freiwilligen Maßnahmen wie ISO-Zertifizierungen zu hohen Umweltstandards verpflichteten. Diese Taktik der „freiwilligen Selbstverpflichtung“ wird von der Industrie oft benutzt, um strengere staatliche Regulierungen zu verhindern.


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