EU-PRÄSIDENTSCHAFT: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist eine Vereinbarung, welche die Neuverschuldung der EU-Mitgliedstaaten begrenzen und so die Stabilität des Euro gewährleisten soll. Im Maastricht-Vertrag von 1992 verpflichteten sich die jeweiligen Mitgliedstaaten, bevor sie der europäischen Währungsunion beitreten, bestimmte Auflagen in Hinblick auf ihre Haushaltsaufkommen zu erfüllen. Auf Initiative Deutschlands wurden auf dem Dubliner EU-Gipfel 1996 zwei dieser Kriterien auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Demnach sollen die Euro-Länder in wirtschaftlich entspannten Zeiten einen „nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt“ vorweisen. In wirtschaftlich schlechten Zeiten hingegen darf die Neuverschuldung eine Defizitgrenze von drei Prozent nicht überschreiten. Nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ erlaubt der Pakt eine vorübergehende Überschreitung, etwa bei verheerenden Naturkatastrophen oder einer schwerwiegenden Wirtschaftsrezession. mehr lesen / lire plus