Petition: Leitungswasser nicht für lau, aber …

„Refill Lëtzebuerg“ fordert in einer öffentlichen Petition das Recht auf Leitungswasser für Gäste in Cafés und Restaurants.

Bildquelle: Pexels

„Refill Lëtzebuerg“ zählt inzwischen 92 (Stand: 20. Juli 2019) Institutionen, Läden und Betriebe in Luxemburg, die mit einem blauen Aufkleber signalisieren: „Wir füllen eure Trinkflaschen umsonst mit Leitungswasser auf.“ Seit 2018 besteht die Initiative in Luxemburg, sie orientiert sich an Vorbildern aus Großbritannien, Irland und Deutschland. Per App kann man einsehen, wo man die eigene Trinkflasche kostenfrei mit Leitungswasser füllen kann. Ziel der europaweiten Bewegung ist es, den Plastikmüll zu reduzieren, der durch die tägliche Nutzung von Einwegplastikflaschen entsteht. Europa produziert laut Studien von „PlasticEurope“ immerhin 58 Millionen Tonnen Plastik im Jahr – 40 Prozent davon gehen für Verpackungen drauf, wie etwa für Pet-Flaschen, und nur 30 Prozent des Plastikmülls werden recycled. „Refill Lëtzebuerg“ geht nun einen Schritt weiter im Kampf gegen Plastik – und fordert in einer öffentlichen Petition das Recht auf Leitungswasser für Restaurant- und Café-Gäste. Ob die Inhaber*innen dafür ein Entgelt verlangen, überlässt die Organisation ihnen selbst. Es geht in erster Linie um die Verfügbarkeit.

„Refill Lëtzebuerg“ ist sich bewusst, dass die Verfügbarkeit von Leitungswasser in Gastronomiebetrieben das Plastik-Problem nur bedingt löst. Es ist vielmehr als Ansatz zu verstehen. Die Argumente stimmen mit denen der Refill-Initiative überein. „In Luxemburg gibt es hochwertiges Trinkwasser direkt aus der Leitung“, steht im Petitionstext. „Trotzdem werden seit Jahrzehnten tonnenweise Glas- und Plastikflaschen durchs Land (und Europa) transportiert. Das ist unsinnig und kostet – uns alle und die Umwelt.“ In Frankreich ist es bereits seit 1967 gesetzlich geregelt, dass ein Krug Leitungswasser in die Preisgestaltung der Restaurants einfließen muss, ähnlich wie das Besteck, Servietten oder dergleichen. Die Restaurantbetreiber*innen dürfen deshalb auch kein Geld für Leitungswasser verlangen. In Cafés, die keine Gerichte anbieten, steht es den Inhaber*innen hingegen frei, das Leitungswasser zu verrechnen. In Luxemburg gibt es momentan generell keine verpflichtende Reglung. Wer nach Leitungswasser zum Mittag-, Abendessen oder zum Kaffee fragt, ist auf das Zuvorkommen der jeweiligen Besitzer*innen angewiesen.

Im Kontext der Überarbeitung der europäischen Trinkwasserrichtlinie, die unter anderem die Wasserqualitätsnormen aktualisieren und den Zugang zu Trinkwasser erleichtern will, wird derzeit über den Ausschank von Leitungswasser in Gastronomiebetrieben diskutiert. Das Europaparlament gab nach Medienberichten bereits 2018 grünes Licht für eine befürwortende Richtlinie. Eine definitive Entscheidung ist Ende 2019 zu erwarten.

Die Petition von „Refill Lëtzebuerg“ hat bisher 1.635 Unterschriften (Stand: 24. Juli 2019) erhalten und läuft noch bis zum 30. August.

In einer vorherigen Version dieses Beitrags wurde fälschlicherweise behauptet „Refill Lëtzebuerg“  fordere das Recht auf kostenfreies Leitungswasser in Gastronomiebetrieben.


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