Déi Lénk fordern eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Regelung von Schüler*innen- und Studierendenpraktika. Damit schließt sich die Oppositionspartei anderen Kritiker*innen, wie etwa der Schüler*innen- und Studierendenorganisation Unel, dem Kunstkollektiv Richtung22 sowie der Salariatskammer an. Der vorliegende Gesetzesentwurf garantiere jungen Menschen keine ausreichende Bezahlung und trage damit zu prekären Verhältnissen bei. Dies sei gerade vor dem Hintergrund einer kürzlich von Eurostat publizierten Studie, die auf das große Armutsrisiko hinwies dem junge arbeitende Menschen hierzulande ausgesetzt sind, bedenklich. Wie schon die Unel fordern auch déi Lénk deshalb eine bessere Entlohnung, die Bezahlung eines Rentenbeitrags sowie die Betreuung durch Tutor*innen im Gesetzestext vorzusehen. Laut aktuellem Gesetzesentwurf wird die Vergütung von Pflichtpraktika, die von einer Schule, Hochschule oder Universität vorgeschrieben wurden, den Firmen weiterhin selbst überlassen. Für freiwillige Praktika ist folgende Entlohnung vorgesehen: Bei einer ein- bis dreimonatigen Vertragslaufzeit ein Drittel des unqualifizierten Mindestlohns, ab drei Monaten die Hälfte. „Der aktuelle Gesetzesentwurf gliedert sich ein in eine Politik, die jungen Menschen vom Start weg in das Arbeitsleben vermittelt, dass ihre Arbeit keinen Wert hat“, heißt es im Schreiben von déi Lénk. Die Partei fordert die Regierung dazu auf, diesen Notstand zu bekämpfen.
Praktikumsgesetz: Déi Lénk schließen sich Kritiker*innen an
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