Pressehilfe: Getäuschte Journalist*innen

Obwohl leicht umsetzbare Änderungsanträge zur geplanten Pressehilfereform vorliegen, soll der Text nun gänzlich unverbessert zur Abstimmung gebracht werden.

Pünktlich zu Beginn der Sommerferien 2020 hatte Medienminister Xavier Bettel „seine“ Reform der Pressehilfe auf den Instanzenweg gebracht und die interessierte Medienwelt damit gleich mehrfach überrascht. Zum einen, weil seit dem Spätherbst 2019 Funkstille zu diesem Dossier geherrscht hatte, zum anderen, weil der vorgelegte Text in wesentlichen Punkten von Vorversionen abwich. Nichtsdestotrotz behielt Bettels Vorlage Inkohärenzen bei, die schon in vorausgegangenen Entwürfen auf umfassende Kritik gestoßen waren.

War die Hinhaltetaktik von vornherein beabsichtigt?

Obwohl auch seitens der Nutz-nießer*innen sehr unterschiedliche Interessen in Bezug auf diese Reform bestehen, herrschte bei allen das gleiche Entsetzen über eine Vorgehensweise, die im Grunde einem Affront gleichkommt. Dabei war der Wille, bestehende Interessenskonflikte zu überbrücken, eigentlich groß. So war es nicht zuletzt aus diesem Grund auch endlich zur Gründung der ALMI (Association luxembourgeoise des médias d’information) gekommen, einem Verband, der erstmals alle Medien umfasst, in denen wenigstens fünf Berufsjournalist*innen beschäftigt sind. Deren Gründungsversammlung fand am 9. Juli statt, exakt an dem Tag, an dem der Großherzog vom sonnigen Cabasson aus Xavier Bettel zur Deponierung seines Gesetzesvorhabens befähigte. Zieht man den Fortgang der Ereignisse in Betracht, hätte sich die ALMI eigentlich auch gleich wieder auflösen können.

Auch für den Journalist*innen-Verband ALJP bleibt das Vorgehen des Medienministers nicht nachvollziehbar. So wurde der pro Journalist*in veranschlagte Referenzbetrag von jährlich 55.000 Euro, wie in früheren Texten vorgesehen, mir nichts, dir nichts auf 30.000 Euro reduziert. Dies ließ erahnen, wie wenig Verständnis den eigentlichen Problemen einer ganzen Branche, die sich in einem strukturellen Wandel befindet, von höchster Stelle entgegengebracht wird. Ironischerweise riskiert die vorliegende Reform, die negativen Aspekte dieses Transformationsprozesses noch zu forcieren.

So haben auf das vorliegende Reformprojekt zugeschnittene unternehmerische Entscheidungen, die quasi in vorauseilendem Gehorsam getroffen wurden, unlängst bereits zur Demontage gestandener Redaktionen geführt. Die stattdessen geschaffenen, finanziell keinesfalls abgesicherten Ersatzstellen wurden mit jungen, vor allem jedoch niedrig besoldeten Kolleg*innen ersetzt.

Aber Gesetze werden ja vom Parlament erlassen, und so blieb den Betroffenen wenig übrig, als per fleißig erstellter „avis“ die mit der Vorlage befasste Chamberkommission mit ihren Anliegen zu konfrontieren – nicht ohne auch um eine Unterredung zu bitten, denn selbst der umfangreichste Text kann nicht alles erläutern. Doch in den langen Monaten seit Beginn der Beratungen über das Gesetz hat es kein solches Treffen gegeben. Die Wortprotokolle von drei seit Januar abgehaltenen Kommissionssitzungen werden erst in der kommenden Woche validiert. Dann wird transparent, inwieweit sich die Abgeordneten überhaupt mit den grundsätzlichen Bedenken auseinandergesetzt haben. Einen Niederschlag in Form von Änderungsanträgen fanden diese jedenfalls nicht.

In einem Kommuniqué zeigt sich die ALJP jetzt enttäuscht. Ein kürzlich erneut formulierter Wunsch nach einer Unterredung wurde vom Präsidenten der Medienkommission, Guy Arendt (DP), mit der Aussage vom Tisch gewischt, es gebe „keinen neuen Moment“; alles sei bereits „gesagt und geschrieben“ worden.

„Was ist das für ein Demokratieverständnis, bei dem die Hauptbetroffenen von einem wichtigen Projekt, bei dem es nicht zuletzt um Fragen geht, die die eigene Existenzgrundlage berühren, nicht im Parlament gehört werden?“, kritisiert die ALJP. Was bleibt, ist die Frage, ob die von der Regierung und der politischen Mehrheit verantwortete Hinhaltetaktik nicht von vornherein beabsichtigt war. So gesellt sich vielleicht bald zur bitteren Enttäuschung über den zurückbehaltenen Gesetzestext auch noch der Groll über die bewusste Täuschung eines gesamten Berufsstandes hinzu.


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