Pressehilfe: Pluralismus auf der Kippe

Die Chamber-Medienkommission stört sich nicht an der drohenden Benachteiligung von Printmedien.

Große Chancen, Gehör zu finden, hatte man nicht. Nichtsdestotrotz versuchten Vertreter*innen der traditionellen Printmedien, die parlamentarische Medienkommission (Digicom) auf problematische Stellen in der von Medienminister Xavier Bettel initiierten Pressehilfereform aufmerksam zu machen.

Und in der Tat: Die jetzt von der Digicom an den Staatsrat weitergereichten Änderungsvorschläge ändern nichts an der Grundorientierung des Gesetzesvorhabens 7631 (woxx 1609). Vor allem die Perspektiven für die gedruckte Bezahlzeitungen und damit für einen nicht unwesentlichen Teil des Qualitätsjournalismus drohen sich dadurch erheblich zu verschlechtern.

In seinem Gutachten hatte der Staatsrat Ende 2020 zwar einige windelweiche „oppositions formelles“ formuliert, die aber ebenfalls kaum an der Gesetzesvorlage rüttelten, und zudem leicht umsetzbar waren.

Zunächst aber die guten Nachrichten: Das vorliegende Gesetz bezieht sich jetzt nur noch auf „geschriebene“ Medien. Damit entfallen die für Radio Ara existenzgefährdenden Passagen. Dessen überfällige Finanzierung soll jetzt über andere Töpfe geschehen.

Mehr als symbolisch ist immerhin die Streichung des „rédacteur en chef“ aus der Vorlage. Nicht nur ist, wie die Kommission richtig feststellt, nirgends definiert, was damit gemeint ist. Eine solche vom Minister ins Spiel gebrachte übergeordnete Position widerspräche auch dem Prinzip des Presserechts, wonach die einzelnen Journalist*innen für ihre Beiträge verantwortlich zeichnen. Was nicht verhindert, dass Redaktionen eine gegenseitige (Qualitäts-)Kontrolle vereinbaren – das geht aber auch ohne Chefin oder Chef.

Positiv ist auch, dass die Digicom die Subventionierung dem Index anpassen will. Das war es aber auch schon mit den positiven Aspekten, denn der zentralen Forderung der Branche, die Subventionierung pro Redaktionsmitglied – wie in früheren Vorlagen vorgesehen – auf mehr als nur 30.000 Euro anzuheben, ist die Digicom nicht gefolgt.

Das wirft auch ein trübes Licht auf die im „exposé des motifs“ so salbungsvoll betonte Aufwertung des Pluralismus: Das aus der Subventionierung ableitbare Gehalt eines Redaktionsmitglieds entspricht nur ganz knapp dem eines unqualifizierten Mindestlohnes. Da wundert es kaum, dass nicht wenige Vollblutjournalist*innen nach etlichen Jahren der Frontarbeit in irgendwelche Ministerien abwandern, um dort als gut bezahlte Redenschreiber*innen genau das Gegenteil dessen zu machen, wofür sie eigentlich ausgebildet wurden: möglichst objektiv über die Wahrheit schreiben, statt sie schönzureden.

Gleich ist nicht gleich

Zur Rechtfertigung wird von den Gesetzgeber*innen die hohe Grundfinanzierung von 200.000 Euro benannt, die ja allen anerkannten Medien zukomme. Doch genau hier beginnt bereits die Ungleichheit des vermeintlich „gerechten“ Gesetzes. Druckmedien müssen einen vielfach höheren Aufwand betreiben, ehe ihr Produkt in der gewünschten Form ihr Publikum erreicht.

Ihre Leser*innen sind zwar in der Regel (bis auf Weiteres) dazu bereit, dies mit etwas teureren Abonnements zu finanzieren, doch der Trend geht in eine andere Richtung. Dieser wird durch die nun vorgesehene gleichumfängliche Förderung reiner Online- oder Gratisblättern entscheidend verstärkt. Noch dramatischer ist diese Entwicklung im Übrigen hinsichtlich des Anzeigenmarktes.

Printmedien werden also sowohl die gesetzliche Grundfinanzierung als auch die generierten Eigenmittel in einem erheblichen Maße für ihre technischen Unkosten aufbringen müssen. Entsprechend geringer fällt die Entlohnung journalistischer Arbeit aus. Eine gestaffelte Grundfinanzierung, je nach Medientyp, hätte hier mehr Gerechtigkeit – und Sicherung journalistischer Qualität – gebracht. Stattdessen wird nun die Flucht aus dem Printbereich – außer für auflagenstarke Gratisblätter mit entsprechend teuer vergütetem Anzeigenaufkommen – verstärkt, wenn nicht gar erzwungen: Unter Xavier Bettel haben bislang bereits zwei Printmedien die Fahnen gestrichen.

Gut möglich also, dass diese Entwicklung so gewollt ist. Dann aber, liebe Digicom, ändert bitte auch den Titel des Gesetzes, das so betrachtet alles andere als „en faveur du journalisme professionnel“ ist.


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