Rechnungshof befasst die Staatsanwaltschaft mit den Finanzen der Piratepartei

Es wird ungemütlich für die Piratepartei: Der Rechnungshof hat Unregelmäßigkeiten in den Finanzen der Partei festgestellt. Genauer geht es um Anzeigen im Wahlkampf 2018.

Am Montag, dem 13. Januar erschien der Bericht des Rechnungshofes zu den Parteifinanzen im Jahr 2018. Was sonst eher eine langweilige und trockene Angelegenheit ist, beinhaltet dieses Mal einigen Sprengstoff. Der Rechnungshof wird nämlich die Staatsanwaltschaft mit den Finanzen der Piratepartei befassen. Da die Parteien vom Staat finanziert werden, unterliegen sie strengen Regeln. Bei den „Pirate“ wurden jedoch eine ganze Reihe Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Schon wie die Jahre davor waren die von der Partei eingesendeten Dokumente unzureichend, bemängelt der Rechnungshof gleich am Anfang. Unregelmäßigkeiten gab es auch bei der Kontoführung und beim Kauf zweier PKW, die nicht richtig verrechnet wurden. Eine Spende von etwas mehr als 30.000 Euro ist dem Rechnungshof ebenfalls ein Dorn im Auge. Die kam nicht als Geld auf das Konto der Partei, sondern als „Sachleistung“. Ein Mitglied der Partei habe diese Summe für die Partei ausgegeben und sie sich nicht zurückerstatten lassen. Dieses Vorgehen verurteilt der Rechnungshof: Das Parteimitglied hätte sich die Summe zurückerstatten lassen müssen, da Spenden nur in Geldform zulässig sind, um als solche in die Bilanz einfließen zu können.

Ein anderer Fall ist in eine Publikation, die im Rahmen der Wahlkampagne 2018 im Wahlbezirk Osten an alle Haushalte verteilt wurde – hier stellte sich die Frage, wer diese bezahlt hat. Die Staatanwaltschaft muss sich mit einer Anzeige für die Piratepartei beschäftigen: Der Rechnungshof nennt den Namen nicht, aber es ist durch die Erklärungen, die im Bericht zitiert sind, unschwer zu erkennen, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um „Wow“ handelt, ein Tiermagazin der „Boulevardpresse Sàrl“, die auch  „Lëtzebuerg Privat“ herausgibt, die (aller Wahrscheinlichkeit nach) den Kandidaten Daniel Frères laut eigenen Angaben „auf rein freiwilliger Basis“ und kostenlos mit Anzeigen unterstützt hat. Für den Rechnungshof stellt dies ein „don en nature de la part d‘une personne morale“ dar – nach luxemburgischen Parteienfinanzierungsgesetz sind Spenden von Firmen oder Vereinen verboten.

Die woxx hatte im Mai 2019 herausgefunden, dass die „Boulevardpresse Sàrl“ eine Website für Daniel Frères erstellt hatte. Damals sagte Parteikoordinator Marc Goergen, es gäbe keine Verbindungen zwischen der Firma und seiner Partei, die Website sei ohne Beteiligung der Partei entstanden. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie sie mit den undurchsichtigen Finanzen der Piratepartei verfährt.

Anmerkung: Der ursprüngliche Artikel enthielt einige Ungenauigkeiten, diese sind nun korrigiert worden. Der Rechnungshof monierte nicht wie angegeben die Spende als Sachleistung, sondern lediglich deren Eintragung in die Bilanz. Bei dem genannten Medium handelt es sich laut Aussage des Piratepartei-Abgeordneten Sven Clement nicht um „Lëtzebuerg Privat“, sondern um „Wow“. Diese wurde nicht an alle Haushalte verteilt – hierbei handelte es sich um eine andere Publikation. Wir bitten diese Fehler zu entschuldigen.

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