Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch, dem 26. Juni, eine recht strenge Auslegung der Messvorgaben für Luftqualität bestätigt, besonders was die Auswertung der Messdaten betrifft. Um ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte festzustellen, reichen laut den Richter*innen nämlich die Messwerte einer einzigen Station. Es sei hingegen nicht zulässig, den Mittelwert von mehreren Stationen in Betracht zu ziehen, um eine Überschreitung festzustellen. Grundsätzlich hielt der EuGH fest, dass die betreffende EU-Richtlinie klare und detaillierte Vorgaben macht, die angeben, an welchen Orten Messstationen aufgestellt werden sollen, an die sich die Mitgliedstaaten halten müssen. Außerdem sei es Unionsbürger*innen möglich, die Einhaltung dieser Regeln gegenüber ihrer Staaten einzuklagen. Der EuGH war von einem Brüsseler Gericht ersucht worden, um diese Fragen zu klären. Außerdem sollten die Richter*innen in Luxemburg die Frage beantworten, ob nationale Gerichte über die Standorte von Messstationen tranchieren dürften. Auch dies bejahte der EuGH. Für Unionsbürger*innen gibt es also nicht unbedingt bessere Luft, aber zumindest Rechtssicherheit in der Frage, wie sie gemessen wird.
Strenge Messvorgaben für Luftqualität bestätigt
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