Arbeitnehmer mit Behinderung: Quotenregelung ernst nehmen!

Reaktion von CET, CCDH und Info-Handicap auf die rezente parlamentarische Anfrage* über die Arbeitsinklusion behinderter Menschen und ihre Beantwortung.

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(Foto: Scott Akerman)

Arbeit ist ein Grundrecht, auch für Menschen mit Behinderungen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Luxemburg sogar noch eine zusätzliche Verpflichtung zur Inklusion behinderter Menschen in vielen Bereichen, also auch in der Arbeitswelt, eingegangen. Heute sind viele behinderte Menschen in Werkstätten beschäftigt und haben hier einen Arbeitsvertrag nach allgemein geltendem Arbeitsrecht. Damit stehen wir im Vergleich zu einer Großzahl europäischer Mitgliedsstaaten gut da, und es ist auch eine Tatsache, dass viele Betroffene mit ihrer Situation in einer Werkstatt zufrieden sind. mehr lesen / lire plus