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Chemische Unterwerfung: Kein eigener Straftatbestand

Chemische Unterwerfung, also die heimliche Verabreichung von Substanzen, um die Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit einer Person zu beeinträchtigen, ist in Luxemburg derzeit weder ein eigenständiger Straftatbestand noch wird sie bei Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung als erschwerender Umstand berücksichtigt. Eine statistische...