Chemische Unterwerfung: Kein eigener Straftatbestand

(Photo : María Elorza Saralegui/woxx.)

Chemische Unterwerfung, also die heimliche Verabreichung von Substanzen, um die Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit einer Person zu beeinträchtigen, ist in Luxemburg derzeit weder ein eigenständiger Straftatbestand noch wird sie bei Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung als erschwerender Umstand berücksichtigt. Eine statistische Erfassung sei laut einer Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage deshalb nicht möglich. Erfasst werden lediglich Anzeigen wegen „Verabreichung von gesundheitsgefährdenden Substanzen“ gemäß den Artikeln 402 bis 405 des Strafgesetzbuches, unter die laut Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auch chemische Unterwerfung „möglicherweise fallen könnte“. Zwischen 2021 und 2024 gab es 25 solcher Anklagen, 6 davon im letzten Jahr. mehr lesen / lire plus