Nach dem EU-Sondergipfel ist vor dem EU-Sondergipfel, oder: Der EU-Gerichtshof nahm am Montag dreizehn Brit*innen, die die Brexit-Verhandlungen verhindern wollten, weil sie nicht am Referendum teilnehmen konnten, den Wind aus den Segeln.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, aber auch sie kommt früher oder später um – und im Fall von dreizehn der rund 1,2 Millionen Brit*innen, die nicht in Großbritannien, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben, ruht sie nun friedlich in den Aktenordnern des Europäischen Gerichtshofes. Hier wurde ihre Klage vom 27. Juli 2017 abgelehnt. Die britischen Staatsbürger*innen hatten die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen angefochten. Das Argument: Sie seien ohne die Stimme der im Ausland lebenden Brit*innen eingeleitet worden. mehr lesen / lire plus