Nach dem EU-Sondergipfel ist vor dem EU-Sondergipfel, oder: Der EU-Gerichtshof nahm am Montag dreizehn Brit*innen, die die Brexit-Verhandlungen verhindern wollten, weil sie nicht am Referendum teilnehmen konnten, den Wind aus den Segeln.

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Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, aber auch sie kommt früher oder später um – und im Fall von dreizehn der rund 1,2 Millionen Brit*innen, die nicht in Großbritannien, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben, ruht sie nun friedlich in den Aktenordnern des Europäischen Gerichtshofes. Hier wurde ihre Klage vom 27. Juli 2017 abgelehnt. Die britischen Staatsbürger*innen hatten die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen angefochten. Das Argument: Sie seien ohne die Stimme der im Ausland lebenden Brit*innen eingeleitet worden. Sie sahen darin ihr Recht verletzt, beim Referendum über ihren Status als Unionsbürger*innen mitzuentscheiden. Bereits 2016 waren zwei Brit*innen aus denselben Gründen erfolglos vor ein Londoner Gericht gezogen. Britische Staatsbürger*innen im Ausland durften nämlich nur dann wählen, wenn sie sich in den letzten fünfzehn Jahren mindestens ein Mal auf die Wähler*innenliste eingetragen hatten, was in den genannten Fällen nicht gegeben war.
Das Ende der Geschichte war voraussehbar: Am Sonntag verabschiedeten die EU-Staaten nach dem Verhandlungs-Ultramarathon mit London den Austrittsvertrag. Zwar ist nicht alles im Lot – die Bewilligung des britischen und des EU-Parlaments steht aus – doch die Klage der dreizehn Brit*innen ist vom Tisch und wird in dem Kontext keine Rolle spielen. Das Urteil der Richter*innen ist einfach zu erklären: Bei dem Beschluss zur Aufnahme soll es sich nur um einen vorbereitenden Rechtsakt handeln, der keine direkten und unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtslage, sprich das Privat- und Berufsleben der Kläger*innen, hat. Die Ungewissheit, wie es nach dem Brexit um ihre Rechte steht, ist für die Richter*innen „quite another cup of tea“. Dass beides allerdings unweigerlich zusammenhängt, scheint das Urteil nicht beeinflusst zu haben. Die Brit*innen haben zwei Monate Zeit um in Berufung zu gehen.