Europäischer Mindestlohn: Stresstest für Schmit

Nicolas Schmit soll für die EU-Kommission rasch einen europäischen Mindestlohn organisieren. Die Erwartungen waren groß, als er am Dienstag in Straßburg einen ersten Entwurf vorstellte, doch nun zeigt sich der Europäische Gewerkschaftsbund enttäuscht.

Wollen die „Europäische Säule sozialer Rechte“ stärken: 
EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hier beide unter den wachsamen Augen von EU-Handelskommissar Phil Hogan. (Foto: Étienne Ansotte/© European Union, 2019)

Es ist die erste große Bewährungsprobe für Nicolas Schmit in seiner Funktion als EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte: die Einführung eines europaweiten Mindestlohns. Brüssel stehe ein Kampf bevor, titelte das Wirtschaftsblatt „Financial Times“ schon Anfang des Monats. Und diese Woche nun stieg Schmit erstmals in den Ring.

Seine Kontrahenten sind jedoch nicht nur die Unternehmensverbände. Die sind sowieso „strikt gegen eine EU-Gesetzgebung zum Mindestlohn“, wie Markus J. Beyer, Generaldirektor des EU-Unternehmerverbands „Businesseurope“ gegenüber dem deutschen „Handelsblatt“ betonte. Gegenwind bekommt Schmit auch von Seiten einiger Gewerkschaften. Und zwar vor allem aus Ländern, in denen es noch keine solche Regelung gibt. In Dänemark, Schweden und Finnland beispielsweise, den Ländern mit dem EU-weit höchsten gewerkschaftlichen Organisationsgrad, wird das Lohnniveau seit jeher über Tarifverträge zwischen Unternehmer*innen und Lohnabhängigen ausgehandelt. Der Staat hat sich herauszuhalten, und so soll es nach dem Willen der maßgeblichen Gewerkschaften dort auch bleiben.

Die Interessenskonflikte innerhalb der Europäischen Union sind demnach vielfältig. Nicht ohne Grund hat sich auf diesem Feld bislang nicht viel bewegt. Jean-Claude Juncker beispielsweise hatte den Mindestlohn schon 2006 als luxemburgischer Premierminister in die europäische Debatte eingebracht, und auch während seiner Zeit als EU-Kommissionspräsident kam er immer wieder darauf zurück, zuletzt im Juni 2019. Die europäischen Sozialdemokraten machten ihn im Europawahlkampf im vergangenen Jahr zu einem zentralen Thema.

Ursula von der Leyen will nun Nägel mit Köpfen machen. Wohl auch, um die Stimmen der Sozialdemokraten im Europaparlament zu bekommen, kündigte Junckers Nachfolgerin noch als Kandidatin um ihren jetzigen Posten an, sie werde innerhalb der ersten hundert Tage ihrer Amtszeit „ein Rechtsinstrument vorschlagen, mit dem sichergestellt werden soll, dass jeder Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhält“. Und als zuständiger Kommissar ist es Nicolas Schmit, der liefern muss.

Am Dienstag stellte der Politiker in Straßburg die Grundzüge der Initiative vor. „Jetzt sind 44 Tage um, und schon präsentieren wir den ersten Vorschlag“, witzelte Schmit mit Blick auf den ehrgeizigen Zeitplan seiner Chefin. Es gehe nicht darum, „einen Mindestlohn im Sinne eines einheitlichen Betrags einzuführen“ stellte er klar. Es solle vielmehr einen rechtlichen Rahmen geben, innerhalb dessen Löhne festgesetzt werden. Dieser soll aber erst in neun Monaten vorgelegt werden. Zunächst sind umfangreiche Konsultationen mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaften der Mitgliedsstaaten geplant.

„Der Entwurf enthält nicht einmal eine grobe Skizze für konkrete Maßnahmen und was man damit erreichen will.“

Nach dem Willen von der Leyens soll die Initiative vor allem dazu beitragen, die Abwanderung von Fachkräften von Ost in Richtung West zu bremsen. Und genau hier liegt ein Teil des Problems. Neben den genannten nordischen Ländern verzichten lediglich Österreich, Italien und Zypern bislang auf einen gesetzlichen Mindestlohn. In den östlichen EU-Mitgliedsstaaten jedoch existiert eine solche Regelung bereits. Allerdings zu anderen Konditionen als man sie hierzulande kennt. So reichte der Mindestlohn zum 1. Juli 2019 von monatlich 286 Euro in Bulgarien bis zu 2.071 Euro in Luxemburg, wo auch die Kaufkraft des Betrages größer ist als im Vergleich zu allen anderen Mitgliedsstaaten. In 14 der 22 EU-Länder mit gesetzlichem Mindestlohn liegt dieser laut „eurostat“ weit unter 1.000 Euro.

In Dänemark hingegen, das keinen Mindestlohn kennt, kommen selbst sehr schlecht bezahlte Beschäftigte auf rund 13 Euro Stundenlohn, etwa ein Euro mehr als der Mindestlohn in Luxemburg. In Finnland und Schweden ist das Lohnniveau ähnlich hoch. Der Verzicht auf gesetzlich festgelegte Mindestlöhne zugunsten der Tarifautonomie von Gewerkschaften und Unternehmer*innen hat sich für einen großen Teil der Arbeiter*innen und Angestellten also bewährt, sofern man den größten ihrer Interessenvertretungen Glauben schenkt.

Verbände wie die schwedische „Zentralorganisation der Angestellten“ (TCO), die 13 Gewerkschaften und mehr als 1,4 Millionen Beschäftigte unter sich vereint, sehen daher ihre Verhandlungsmacht und das Wohlergehen ihrer Mitglieder durch eine gesetzliche Regelung gefährdet. „Es gibt kaum einen Bereich, in dem sich die Verfahrensweisen der einzelnen Mitgliedsstaaten mehr unterscheiden als den Arbeitsmarkt”, schrieb TCO-Präsidentin Therese Svanström am Tag vor Schmits Straßburger Auftritt im Onlineportal „euobserver“. Selbst geringfügigste Änderungen an einer bestehenden Arbeitsmarkpolitik könnten auch unbeabsichtigt die Kräfteverhältnisse zwischen Unternehmern und Werktätigen bei Tarifverhandlungen und anderen Auseinandersetzungen entscheidend verändern. Das befürchtet Svanström auch von der Initiative der EU.

Der zuständige EU-Kommissar widerspricht: „Diese Länder können in jedem Fall ihr Verhandlungssystem fortsetzen.“ Keinesfalls wolle man eine Verpflichtung schaffen, Mindestlöhne einzuführen. „Wir wollen nicht nur das System des Mindestlohns stützen, sondern auch Tarifverhandlungen schützen, wo sie gut funktionieren, und fördern, wo es nötig ist“, so Schmit auf der Straßburger Pressekonferenz. Ziel sei es vielmehr, dass in allen Mitgliedsstaaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, „dieser auch eine würdige Lebensführung ermöglicht“, so Schmit unter Verweis auf den Entwurf der Kommission.

Foto: Lukasz Kobus/© European Union, 2019

Trotz einer detaillierten Problemanalyse lasse dieser allerdings jeden konkreten Vorschlag vermissen, kritisiert Esther Lynch, die stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds (ETUC). „In Anbetracht der ganzen Ankündigungen im Vorfeld hatten wir große Erwartungen, doch nun sind wir enttäuscht. Der Entwurf enthält nicht einmal eine grobe Skizze für konkrete Maßnahmen und dafür, was man damit erreichen will“, so die Gewerkschafterin im Gespräch mit der woxx.

Auf die Kritik angesprochen, zeigt sich Nicolas Schmit „überrascht, dass die ETUC glaubt, wir kämen schon in der ersten Konsultationsphase mit konkreten Ideen“. Natürlich habe man eine ganze Menge davon, „aber wir wollen zunächst mal hören, was die Sozialpartner sagen“. Diese hätten nämlich prinzipiell auch die Möglichkeit, selbst einen Vorschlag zu erarbeiten. An eine solche europaweite Eigeninitiative glaubt Schmit allerdings nicht so recht, auch aufgrund der ablehnenden Haltung des EU-Unternehmensverbandes „businesseurope“.

Sechs Wochen haben Unternehmensverbände und Gewerkschaften der einzelnen Mitgliedsstaaten nun Zeit um mitzuteilen, was sie von der Analyse der EU-Kommission halten und ob sie ebenfalls finden, dass weitere Schritte nötig sind. Erst dann werde man einen wesentlich präziseren Vorschlag machen, der dann abermals kommentiert werden soll. Ungefähr Ende September soll dann ein definitiver Entwurf an die EU-Institutionen geliefert werden.

Esther Lynch von der ETUC geht das tastende Verfahren solcher Absichtserklärungen nicht schnell genug. Angesichts dessen müsse man sich fragen, wie ernst es der Kommission mit dem Thema sei. „Wir brauchen konkrete Schritte, die Spielregeln müssen komplett neu formuliert werden. Richtungsweisende Signale erwarten wir von den Konsultationen der kommenden Wochen nicht.“

Auch die Botschaft an die nordischen Gewerkschaften reicht Lynch nicht aus: „Wir haben konkrete Ideen erwartet, wie die Kommission das dortige System der Tarifverhandlungen zu schützen gedenkt. Doch auch dazu findet man in der jetzigen Initiative nichts.“ Schon jetzt fürchtet man dort, dass aus dem wohlklingenden „Mindestlohn“ bald die Lohnuntergrenze zu werden droht und ein sogenanntes „race to the bottom“ beginnt.

„Es verwundert mich sehr, wenn die Schweden glauben, dass über europäische Mindestlöhne Druck auf ihre Löhne entstehen könnte“, kommentiert Nicolas Schmit dazu gegenüber der woxx. „Wenn wir versuchen, die Mindestlöhne in Rumänien, Bulgarien und anderen Ländern zu erhöhen, dann wird der Lohndruck eher vermindert. Denn Lohndumping auch innerhalb der EU ist eine Realität.“

Ein Hauptziel sei es daher, die Mindestlöhne in diesen Ländern zu heben. Welches Instrument dazu dienen könnte, ist indes noch offen. Im Gespräch ist der Vorschlag, den Mindestlohn auf 60 Prozent des jeweiligen Medianlohnes festzulegen, was zugleich eine Definition der Armutsgrenze ist. Der Medianlohn bezeichnet nicht den Durchschnittslohn, der in der Regel höher ist; Rechenbasis ist, dass gleich viele Personen mehr oder weniger verdienen. Dazu gibt Schmit zu bedenken, dass dieses Niveau von Ländern wie Rumänien und Bulgarien mehr oder weniger erreicht sei, und „die Menschen dort trotzdem arm sind“. Immerhin verdiene man in Bulgarien fast sechsmal weniger als in Luxemburg, doch seien die Lebenshaltungskosten nicht entsprechend niedriger.

Einig sind sich EU-Kommissar Schmit und die stellvertretende ETUC-Generalsekretärin Lynch darin, dass die Lohnhöhe prinzipiell nicht über Mindestlöhne, sondern über Tarifsysteme ausgehandelt werden muss. Wie das allerdings angesichts einer stetigen Zunahme prekärer Jobs und ungeregelter Arbeitsverhältnisse im Dienstleistungsbereich und anderen Sektoren gelingen soll, bleibt fraglich. Lynch pocht auf gewerkschaftliche Organisierung, Schmit auf „Verhandlungen mit den Sozialpartnern“. Es sei ein „schwieriger Prozess“, gibt er zu, „ich habe da auch keine konkreten Mittel“.

Zumindest einen konkreten Vorschlag allerdings, der sehr rasch zu besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen führen könnte, hat Esther Lynch für die EU-Kommission jetzt schon parat: „Sie könnte mit gutem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nur noch an solche Firmen gehen, die zu Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften bereit sind.“ Damit könnte Ursula von der Leyen zeigen, dass es nicht nur bei Wahlversprechen und Absichtserklärungen bleibt.


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.