Aktionsplan 2019 – 2024: Ein Schritt in Richtung Inklusion

Mit dem neuen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung hat sich die Regierung ehrgeizige Ziele gesetzt, die es in den nächsten fünf Jahren umzusetzen gilt.

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Im Jahr 2012 trat in Luxemburg der erste Nationale Aktionsplan für Menschen mit einer Behinderung in Kraft. Gestern wurde nun der zweite vorgestellt, der bis 2024 reicht.

Der Aktionsplan enthält acht Schwerpunkte – drei weniger als der vorherige. Das hängt auch damit zusammen, dass seit 2012 die Umsetzung einiger Vorhaben bereits abgeschlossen oder in die Wege geleitet wurde. So verabschiedete das Parlament im Juli 2018 ein Gesetz zur Errichtung der Kompetenzzentren; im September desselben Jahres wurde die deutsche Gebärdensprache offiziell anerkannt; am kommenden 1. mehr lesen / lire plus

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Ein neues Gesetz soll demnächst die Begleitung des Inklusionsprozesses auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

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21 Prozent der bei der Adem eingeschriebenen Arbeitssuchenden haben entweder eine Behinderung oder sind in einer Reklassierungsprozedur. Ein neues Gesetz soll es diesen Menschen erleichtern, sich langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. „Viele Arbeitgeber zögern, Menschen mit einer Behinderung einzustellen, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt“, so Familienministerin Corinne Cahen bei der Vorstellung des Entwurfs. „Oft wissen auch Arbeitskollegen nicht, wie sie mit der behinderten Person umgehen sollen und worin genau ihre Beeinträchtigungen liegen.“ Das vorliegende Gesetz, das so schnell wie möglich in den Parlamentsausschuss kommen soll, soll deshalb nicht nur Betroffenen helfen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sondern auch etwaigen Vorbehalten und Vorurteilen Seitens des Arbeitsumfeldes entgegenwirken. mehr lesen / lire plus