Aktionsplan 2019 – 2024: Ein Schritt in Richtung Inklusion

von | 17.01.2020

Mit dem neuen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung hat sich die Regierung ehrgeizige Ziele gesetzt, die es in den nächsten fünf Jahren umzusetzen gilt.

Foto: stevepb/pixabay.com

Im Jahr 2012 trat in Luxemburg der erste Nationale Aktionsplan für Menschen mit einer Behinderung in Kraft. Gestern wurde nun der zweite vorgestellt, der bis 2024 reicht.

Der Aktionsplan enthält acht Schwerpunkte – drei weniger als der vorherige. Das hängt auch damit zusammen, dass seit 2012 die Umsetzung einiger Vorhaben bereits abgeschlossen oder in die Wege geleitet wurde. So verabschiedete das Parlament im Juli 2018 ein Gesetz zur Errichtung der Kompetenzzentren; im September desselben Jahres wurde die deutsche Gebärdensprache offiziell anerkannt; am kommenden 1. Februar tritt das Gesetz des Assistant à l’inclusion dans l’emploi in Kraft; und ein Gesetzesentwurf liegt vor, der den Zugang zu allen öffentlichen Orten und Gebäuden regelt. Dennoch bleibt noch viel zu tun, wie Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen am Mittwoch bei der Vorstellung des Aktionsplans 2019-2024 betonte.

In die Ausarbeitung wurden spezialisierte Akteur*innen einbezogen: So etwa Menschen mit einer Behinderung, der Oberste Behindertenrat sowie Vertreter*innen von Organisationen für Menschen mit einer Behinderung. Sie haben dazu beigetragen, eine Auswahl der dringlichsten Themenschwerpunkte zusammenzustellen. Diese reichen von Sensibilisierung über Meinungsfreiheit bis hin zu Arbeit.

Jedes Kapitel beginnt mit einer sehr allgemein gehaltenen Einleitung Corinne Cahens und einem Zitat aus der UN-Behindertenrechtskonvention, auf welches sich das Kapitel bezieht. Anschließend folgt eine Unterteilung in „Prioritäten“, „Ziele“ und „konkrete Maßnahmen“. Jedes Mal ist angegeben, welchen Ministerien die jeweilige Umsetzung zukommt. Ein Zeitplan gibt weitere Details. So wird etwa das Ziel gesetzt, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zum Umgang mit schutzbedürftigen Erwachsenen vorzulegen. Insgesamt enthält der Text 29 Prioritäten, 55 Ziele und 97 konkrete Maßnahmen.

Ein Aspekt der neu hinzugekommen ist, ist die Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben. Hierbei geht es unter anderem auch um das Recht, sich an kommunalen, nationalen und europäischen Wahlen zu beteiligen. Zu den Prioritäten, die hier angeführt sind, zählt unter anderem, allen ein Wahlrecht zuzusichern. Als konkrete Maßnahme wird „supprimer les interdictions de vote des majeurs sous tutelle dans la loi électorale et la Constitution“ angeführt. Weitere Prioritäten sind die Gewährleistung des Zugangs zur politischen Aktualität sowie zu Wahlen.

Auch wenn dem Familienministerium die Koordination des Aktionsplans zukam, so obliegt dessen Umsetzung insgesamt 14 Ministerien. Im Jahr 2022 soll eine externe Instanz eine erste Zwischenbilanz des Aktionsplans ziehen.

2007 ratifizierte Luxemburg die UN-Behindertenrechtskonvention; 2011 wurde sie ratifiziert. Es handelt sich hierbei um das erste internationale, juristisch bindende Instrument, das die Rechte von Menschen mit einer Behinderung definiert und dazu beitragen soll, Hürden und Haltungen abzubauen, die Betroffene an einer gleichberechtigten Teilhabe hindern.

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