Ob die zum Tode des ehemaligen Großherzogs verfügte zwölftägige Staatstrauer angemessen ist, sei dahingestellt. Gerecht ist ihre Auslegung jedenfalls nicht.
Ungeachtet dessen wie man zur Monarchie steht, ist durchaus nachvollziehbar, dass beim Tod eines ehemaligen Staatschefs so etwas wie eine Staatstrauer ausgerufen wird. Damit soll dem Verstorbenen, aber auch der Rolle, die er für das Gemeinwohl einnahm, gedacht werden.
Während die staatlich geförderten Kulturinstitute angehalten werden, die unterschiedlichsten, lange geplanten Veranstaltungen abzublasen, bleiben andere – nicht minder feuchtfröhliche – Events davon ausgespart. So darf der OGBL sein mittlerweile traditionelles Fest zum Tag der Arbeit am 1. Mai nicht veranstalten, weil „Neimënster“ zur Zurückhaltung verpflichtet wird. mehr lesen / lire plus