Spanien hat seine europäischen Verpflichtungen beim Umweltschutz nicht erfüllt, hält ein Urteil des EuGH fest. Dabei geht es um den Wasserverbrauch und ein einzigartiges Naturschutzgebiet.
Die Mühlen der EU-Justiz mahlen langsam, sie mahlen wirtschaftsliberal, aber manchmal mahlen sie auch gut. Zum Beispiel beim Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni im Vertragsverletzungsverfahren gegen den spanischen Staat. Das Gericht gab der Klage der EU-Kommission statt: Spanien hat durch ungenügenden Gewässerschutz am Guadalquivir eine Verschlechterung der Umweltbedingungen im Doñana-Feuchtgebiet mitverschuldet. Dabei wurde sowohl gegen die Wasserrahmen- als auch gegen die Habitat-Richtlinie verstoßen.
Das Doñana-Feuchtgebiet in Andalusien ist einzigartig in Europa; bekannt dürfte es vielen sein, weil es (neben der Sierra Morena) das letzte Rückzugsgebiet des beinahe ausgestorbenen Pardelluchses ist. mehr lesen / lire plus