Spanien hat seine europäischen Verpflichtungen beim Umweltschutz nicht erfüllt, hält ein Urteil des EuGH fest. Dabei geht es um den Wasserverbrauch und ein einzigartiges Naturschutzgebiet.
Die Mühlen der EU-Justiz mahlen langsam, sie mahlen wirtschaftsliberal, aber manchmal mahlen sie auch gut. Zum Beispiel beim Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni im Vertragsverletzungsverfahren gegen den spanischen Staat. Das Gericht gab der Klage der EU-Kommission statt: Spanien hat durch ungenügenden Gewässerschutz am Guadalquivir eine Verschlechterung der Umweltbedingungen im Doñana-Feuchtgebiet mitverschuldet. Dabei wurde sowohl gegen die Wasserrahmen- als auch gegen die Habitat-Richtlinie verstoßen.
Das Doñana-Feuchtgebiet in Andalusien ist einzigartig in Europa; bekannt dürfte es vielen sein, weil es (neben der Sierra Morena) das letzte Rückzugsgebiet des beinahe ausgestorbenen Pardelluchses ist. Die ökologische Bedeutung des Gebiets geht allerdings weit über seine Funktion als Lebensraum dieser faszinierenden Säugetierart hinaus (online-woxx: Luchs und Wiesenraute). Theoretisch ist das Flussdelta des Guadalquivir zwar durch seine Ausweisung als Nationalpark und Naturpark (Pufferzone) sowie seine Klassierung als Habitat-Zone geschützt, in der Praxis ist es jedoch mit vielfältigen Bedrohungen konfrontiert.
Wasserkörper wurde überwirtschaftet
Bereits 2009 war die EU-Kommission unter anderem durch den World Wide Fund for Nature (WWF) auf die Probleme im Doñana-Gebiet hingewiesen worden. Da die Wasserrahmen- und die Habitat-Richtlinie jede Verschlechterung des Zustands der „Wasserkörper“ (Gewässer und Grundwasser) und der Biotope grundsätzlich verbieten, griff die Kommission die Vorwürfe auf und leitete schließlich ein Vertragsverletzungsverfahren ein.
Der EuGH hat nun weitgehend bestätigt, dass Spanien seinen EU-Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Insbesondere hat das Land bei der Erstellung des Guadalquivir-„Bewirtschaftungsplans“ für den Zeitraum 2015-2021 die Wasserentnahme falsch eingeschätzt. Weil der spanische Staat nicht genügend Vorkehrungen gegen die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf den Grundwasserspiegel getroffen hat, hat er eine Verschlechterung des Zustands der Wasserkörper der Region und damit auch der Feuchtgebiete in Kauf genommen.
Illegale Brunnen für Erdbeeren
Konkret befinden sich in den Randzonen des Schutzgebietes die größten Erdbeerplantagen Europas, für deren Bewässerung zahlreiche legale und illegale Brunnen die Grundwasserreserven anzapfen. Um den Zustand des betroffenen Grundwasserkörpers als gut einstufen zu können, ignorierte die spanische Verwaltung die Existenz der illegalen Brunnen. Außerdem ignorierte sie die Wasserentnahme für den Badeort Matalascañas (auch als Torre de la Higuera bekannt). Der EuGH hält es für erwiesen, dass die Versäumnisse zu einem Rückgang des Grundwasserspiegels und einer Gefährdung von Ökosystemen geführt hat. Insbesondere sind dabei die Salzwiesen-Biotope betroffen (siehe: Luchs und Wiesenraute).
Interessanterweise konzentrieren sich die meisten Kommentare in den Medien und im Internet auf den Erdbeer-Aspekt. Tatsächlich sind die Plantagen, die bis in die Pufferzone des Schutzgebiets reichen, in vieler Hinsicht problematisch: Sie verbrauchen viel Wasser, belasten dieses mit Dünger und Pestiziden und beschäftigen Arbeiter*innen aus dem Maghreb und Osteuropa, die unter schlechten Bedingungen und für niedrige Löhne arbeiten. Allerdings ist letzteres einfach Teil des Wirtschaftsmodells, mit dem in Südspanien der Obst- und Gemüseanbau funktioniert – und das auch nicht verschwände, wenn man die Erdbeerplantagen am Doñana-Gebiet schließen würde.
Legale Wasserentnahme für Tourist*innen
Doch auch der Wasserbedarf des mitten im Nationalpark gelegenen Badeort Matalascañas ist erheblich, gerade in den trockenen Sommermonaten. Angemeldet sind dort zwar nur etwa 2.500 Einwohner*innen, doch im Sommer beherbergt Matalascañas bis zu 100.000 Menschen. Neben dem Wasserbedarf wirken sich auch die Hin- und Rückfahrten der Tourist*innen negativ auf den Park aus, insbesondere weil auf der Verbindungsstraße Luchse und andere Tiere regelmäßig überfahren werden. Dass der Teil des EuGH-Urteils zur Tourismusindustrie weniger wahrgenommen wird, mag daran liegen, dass sie mehr Einheimische beschäftigt, ihre Wasserentnahmen legal und ihre Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet eher indirekter Art sind. Um das Doñana-Feuchtgebiet zu retten, wird die spanische Regierung allerdings gegen beide Bedrohungen – Plantagen und Massentourismus – vorgehen müssen.