Petition gegen Brandschutzlücke

von | 13.02.2026

Seit dem 05. Februar sammelt eine öffentliche Petition Unterschriften, um eine Brandschutzlücke in Luxemburg zu schließen. Ziel ist die Anpassung der Kriterien zur Kostenübernahme der Pflegeversicherung für Rauchmelder, die an die Bedürfnisse von schwerhörigen Menschen angepasst sind. Anders als herkömmliche Rauchmelder, deren Installation in Fluchtwegen und Schlafzimmern seit Januar 2023 in Luxemburg Pflicht ist, funktioniert der Alarmmechanismus nicht über einen schrillen Signalton, sondern über Licht- oder Vibrationssignale. Erst ab einem Hörverlust von mindestens 75 Dezibel sieht die geltende Gesetzgebung einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung vor. Dabei wird die Hörfähigkeit auf dem besseren Ohr und, falls vorhanden, bei Tragen eines Hörgerätes gemessen. Während die meisten Brände in den frühen Abendstunden entstehen, kommt es nachts zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens zu den meisten Todesopfern durch Brände. Zu dieser Zeit würden Menschen mit Schwerhörigkeit jedoch keine Hörhilfen tragen, kritisiert Petentin Rosine May und fordert den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung mittels einer Bewertung des Hörverlustes ohne Berücksichtigung von Hörgeräten oder anderen Hörhilfen. Diese Anpassung „würde eine sachgerechte, präventive und lebensschützende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen.“ Die Petition hat aktuell 148 Unterschriften (Stand Donnerstag) gesammelt und läuft noch bis zum 19. März.

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