Das Luxemburger Personenstandsregister hat neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Möglichkeit für einen Geschlechtseintrag. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Frage von Claire Delcourt (LSAP) hervor. Darin erklärt Digitalisierungsministerin Stéphanie Obertin (DP), dass das nationale Register der natürlichen Personen (RNPP) seit 2013 beim Geschlechtseintrag nicht nur die Codes „M“ (masculin – männlich) und „F“ (féminin – weiblich) kennt, sondern auch „I“, für „inconnu“ (unbekannt). „Da die nationale Gesetzgebung des Personenstandsregisters (registres d’état civil) nur die beiden Geschlechter männlich und weiblich vorsieht, wird „I“ jeweils dann eingetragen, wenn die Geschlechtsangaben entweder unterschiedlich zu männlich oder zu weiblich sind oder unvollständig sind. Dieser Eintrag geschieht auf Basis eines Nachweisdokumentes, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzlandes der einzuschreibenden Person“, erklärt Obertin weiter. Zumindest bei der Informatik stünde demnach nichts der Einführung einer dritten Option für den Geschlechtseintrag im Wege. Diese Möglichkeit besteht in verschiedenen Ländern, in Luxemburg wird zwar seit Jahren daran gearbeitet, bisher fehlte es zur Umsetzung jedoch an politischem Willen. Auch die CSV-DP-Regierung hat die Einführung eines „neutralen“ Geschlechtseintrags in ihrem Koalitionsabkommen vorgesehen.
EU-Kommission: Kohle für den Warlord
Die Europäische Union wird von nun an nicht nur die international anerkannte libysche Übergangsregierung in Tripolis, sondern auch den Warlord Khalifa Haftar unterstützen, dessen Parallelregierung in Bengasi sitzt. Das geht aus einem Brief hervor, den EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Vorabend des EU-Gipfels in Brüssel an die...

