Der „Foie“ kann gar nicht „gras“ genug sein

von | 24.12.2017

Was die einen als Resultat von Tierquälerei ablehnen, gilt für andere als unverzichtbare Delikatesse: Stopfleber.

1998 hat der wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der EU sämtliche Möglichkeiten der Stopfleberproduktion als grausam eingestuft. Seither ist die Herstellung in vielen europäischen Staaten, darunter auch in Deutschland, der Schweiz und Österreich, untersagt. Import und Verkauf aber bleiben in diesen Ländern weiterhin erlaubt. In Frankreich wurde Stopfleber 2006 sogar per Gesetz als „Kultur- und Gastronomieerbe Frankreichs“ unter besonderen Schutz gestellt. Das Land ist der weltweit größte Foie-Gras-Hersteller: 90 Prozent des globalen Bestands stammen aus der Grande Nation.

Bei der sogenannten Stopfmast werden die Enten über einen Zeitraum von 12 bis 21 Tagen mithilfe eines 50 Zentimenter langen Metallrohrs zwangsgefüttert. Dadurch erhöht sich das Gewicht ihrer Leber um ein Vielfaches. Nebenwirkungen, die dabei entstehen können sind Halsverletzungen, Leberblutungen und Herzversagen. Nur die männlichen Tiere werden dazu benutzt, da ihre Leber von Geburt an größer ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Weibchen verschont werden: Aufgrund ihrer Nicht-Verwertbarkeit werden sie kurz nach ihrer Geburt geschreddert.

Außerhalb der EU gibt es Länder, in denen sowohl Herstellung als auch Import und Verkauf von Stopfleber gesetzlich verboten sind. So zum Beispiel in Indien. Im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien war 2004 ein Verbot beschlossen worden, welches 2012 in Kraft trat, 2015 jedoch wieder aufgehoben wurde. 2017 wurde nun aber endgültig beschlossen: Der Verkauf von Foie Gras ist in Kalifornien illegal.

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