Aufklärung für begrüßte Tabakbekämpfung

von | 08.01.2026

Im Rahmen einer EU-Direktive ist seit Anfang Januar ein neues Anti-Tabak-Gesetz in Kraft. Vorschriften für Tabak- und Nikotinprodukte wurden verschärft und deren Konsum eingeschränkt. Neu ist in erster Linie der Höchstgehalt von Nikotin in Beuteln: maximal 0,048 mg dürfen diese pro Einheit oder Gramm enthalten. „Zusatzstoffe wie Koffein, Taurin, CBD und andere Substanzen, die die Aufnahme von Nikotin erleichtern oder mit einer „energetisierenden” oder „entspannenden” Wirkung in Verbindung gebracht werden, sind verboten“, gibt die „Fondation Cancer“ an, die das Gesetz am vergangenen Mittwoch als „wichtigen Schritt zur Stärkung der Politik zur Bekämpfung des Tabakkonsums“ begrüßte. Besonders Jugendliche sollen damit besser geschützt werden. Das Anti-Tabak-Gesetz sieht auch den Verbot von Tabakkonsum an einigen öffentlichen Orten wie Schulen und Spielplätze vor. Verboten wird auch der Verkauf von Zigaretten und anderen Produkten an Minderjährige. Der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten ist hingegen weiterhin erlaubt, bemängelt die Fondation Cancer, die auch hier ein Verbot, wie es etwa schon in Belgien und Frankreich der Fall ist, fordert. Gerade E-Zigaretten und Nikotinbeutel sind bei Jugendlichen zunehmend beliebt. „Eine kohärente und ehrgeizige Strategie zur Tabakbekämpfung ist unerlässlich, um unser Ziel einer Generation ohne Tabak bis 2040 zu erreichen“, erinnerte Fondation Cancer in einem Avis an parlamentarische Abgeordnete. Zur Aufklärung bietet die Organisation eine neue Infographik an, die sich vor allem an Gemeinden und Schulen richten soll. Sie ist auf www.maviesanstabac.lu vorzufinden.

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