Hausbesetzungen in Belgien: Squat oder Straße


Ein neues Gesetz macht Hausbesetzungen in Belgien strafbar. Der Protest dagegen bleibt nicht auf die Szene begrenzt. Denn die Hausbesetzungen verweisen auf eine desaströse Krise des Wohnungsmarkts.

Gegen die Räumung besetzter Häuser und die „Loi anti-squat“: Demo am 13. Oktober in Brüssel-Ixelles. (Foto: Thorsten Fuchshuber)

Gar nicht so einfach, ein Interview zu führen, bei dem Tempo, in dem die Demo zum Teil durch die Brüsseler Straßen trabt. Nein, sie wohne nicht in einem Squat, meint die 32-jährige Marie-Laure, „aber es ist einfach völlig inakzeptabel, was hier läuft“. Und wusch, ist sie auch schon im Getümmel der Protestierenden verschwunden. Was „läuft“, ist die „loi anti-squat“, die am 5. Oktober vom belgischen Parlament verabschiedet worden ist. Laut dem „article 439/1“ des Code pénal werden Hausbesetzungen künftig strafbar sein. Bis dato hatte, wer ein Haus besetzt, lediglich dessen Räumung riskiert. Von nun an drohen zwischen 15 Tagen und zwei Jahren Knast. Zudem droht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro, wobei ein Gericht auch nur die Geld- oder Haftstrafe verhängen kann.

Grund genug also sauer zu sein, für die zwei-, dreihundert Leute, die an diesem lauen Herbstabend in der Brüsseler Kommune Ixelles zusammengekommen sind, um gegen das Gesetz zu demonstrieren. Trotz der Wut ist die Stimmung eigentlich nicht schlecht. Das mag auch daran liegen, dass die belgische Squatter-Bewegung noch immer Handlungsspielraum für sich reklamieren kann. Denn mit den Hausbesetzungen hat die Szene den Finger auf eine offene Wunde gerade hier in Brüssel gelegt: Enormer Leerstand von Gebäuden bei gleichzeitig grassierender Wohnungsnot und Immobilienpreisen, die zweimal so hoch wie in Flandern, und zweieinhalbmal so hoch wie in Wallonien sind.

„Das macht doch keinen Sinn, dass Häuser leer stehen und nicht mehr zum Wohnen benutzt werden können, wenn es zugleich so schwer geworden ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden“, meint die 16-jährige Mina. Auch sie ist heute aus Solidarität gekommen, denn obwohl sie gerne in einem besetzten Haus wohnen würde, sei das als Minderjährige natürlich schwierig. Dennoch schaut sie immer wieder mal in einem Squat in ihrem Viertel vorbei, im „Le Crochet“ in der Rue Philippe Baucq in der Brüsseler Kommune Etterbeek.

Von der Porte de Namur aus schlängelt sich die Demo nun durch die Straßen des Viertels Matonge, das traditionell vor allem von der kongolesischen Diaspora bevölkert ist. Seit ein paar Jahren ziehen vermehrt Studierende hierher. Wenn auch meist à contrecœur, sind sie nicht selten die Vorhut der Gentrifizierung.

„À bas l‘État, les flics, les bourgeois!“, schallt es durch die Straßen, und „Bruxellois, soulève-toi!“ Mal bewegt sich die Zug etwas langsamer, dann wieder schnell. Für Eile gibt es eigentlich keinen Anlass, obwohl die Demo nicht angemeldet ist. Von Polizei ist weit und breit nichts zu sehen, nur ein paar hundert Meter entfernt hält sich ein Mannschaftswagen mit einer Handvoll Einsatzkräften bereit. Links und rechts der Demo werden Plakate verklebt, die zum Widerstand gegen die „loi anti-squat“ aufrufen, es wird auch eifrig getagged, gesprüht. Eine Kollegin vom flämisch-sprachigen linken Online-Magazin „DeWereldMorgen“ wundert sich. In Antwerpen, wo sie wohnt, käme eine unerlaubte Demo gar nicht erst vom Fleck und auch angemeldet würden sich die Demonstranten im Polizeispalier bewegen, so die Journalistin.

Viele der Protestierenden haben keine rechte Lust, mit der Presse zu reden. Man weiß ja nie. Vince vom Squat „Kré-Action“ aus Liège nimmt das gelassener: „Ich bin schon am Ende meiner Hausbesetzer-Karriere“, wie der 50-Jährige mit einem verschmitzte Lächeln sagt.

Inwiefern sich die Situation der HausbesetzerInnen mit dem neuen Gesetz tatsächlich ändern wird, vermag er noch nicht recht abzuschätzen: „Das hängt davon ab, wie die Richter das Gesetz anwenden werden“. Seit 20 Jahren wohnt und engagiert sich Vince bereits in besetzten Häusern und meint, dass sich in dieser Zeit viel verändert hat: „Es ist ein alltäglicher Kampf geworden.“

Dass die Zeit der Hausbesetzungen nun zu Ende geht, glaubt er dennoch nicht unbedingt: „Es gibt ja total unterschiedliche Gründe, um zu besetzen.“ Ob MigrantInnen ohne Aufenthaltserlaubnis, Obdachlose, wohnpolitisch oder soziokulturell Engagierte – die Gründe für eine Hausbesetzung sind vielfältiger als es für Außenstehende den Anschein haben mag. „Mit der zunehmenden Prekarisierung werden vielleicht wieder mehr Leute Häuser besetzen, einfach nur, um dort zu wohnen“, meint Vince.

Gilles*, Mitte Zwanzig, sieht das ähnlich. Zwar verbindet er mit dem Squatten durchaus einen politischen und soziokulturellen Anspruch. Eine Perspektive auf dem Brüsseler Wohnungsmarkt hätte er aber ohnehin nicht, denn die Stadt sei „einfach superteuer“ geworden. „Für mich heißt es entweder Squat oder Straße“, sagt Gilles (siehe auch webexklusive vom 17. Oktober 2017).

Vor zehn Jahren besetzt: Das Haus mit der Nummer 123 in der Brüsseler Rue Royale. (Foto: Thorsten Fichshuber)

Zehn Jahre Wartezeit

Ortstermin an der Université Saint-Louis in Brüssel, wo Nicolas Bernard als Rechtsprofessor lehrt. Für ihn hat das neue Gesetz vor allem einen „symbolischen Wert“. Denn schon bislang konnten HausbesetzerInnen sowohl zivil- als auch strafrechtlich belangt werden, etwa wenn sie bei der Besetzung eine Sachbeschädigung begangen hatten. „Das neue Gesetz liefert also nicht wirklich etwas Neues“ so Bernard, „außer dass einer Räumungsklage nun möglicherweise rascher und häufiger stattgegeben wird“.

Der 46-Jährige führt das Gesetz vor allem darauf zurück, dass die von der rechtsliberalen flämisch-separatistischen N-VA dominierte Föderalregierung als wohnpolitisch aktiv erscheinen will, obwohl für diesen Bereich hauptsächlich die Regionalregierungen verantwortlich sind. Dabei laufe das Gesetz „allem zuwider, was aktuell unternommen wird, um die Wohnungskrise zu beheben. Es gibt ja allein in Brüssel zwischen 15.000 und 30.000 leerstehende Wohngebäude“, so Bernard, der auch als Präsident der „Fédération Bruxelloise de l‘Union pour le Logement“ (FéBUL) fungiert.

15.000 bis 30.000 leerstehende Wohnhäuser – eine irrwitzige Zahl, wenn man bedenkt, dass allein in der belgischen Hauptstadt 45.000 Haushalte auf der Warteliste für eine Sozialwohnung stehen. „Auf eine Drei-Zimmer-Wohnung muss man aktuell also rund zehn Jahre warten“, so Bernard. Lediglich acht Prozent aller Brüsseler Wohnungen sind als Sozialwohnungen deklariert. Auch dass es, anders als in Luxemburg, Frankreich, und Deutschland, weder einen gesetzlich bindenden Mietspiegel noch die in einigen Ländern gewährte Mietbeihilfe gebe, trägt ihm zufolge massiv zur belgischen Wohnungskrise bei. Die den Kommunen ermöglichte Besteuerung des Leerstands wird, wie in Luxemburg auch, in der Praxis nur selten angewendet.

Angesichts dieser Situation habe man in Brüssel wenigstens verstanden, dass Squatter sich nach jeder Räumung ohnehin ein neues Gebäude suchen: „Anstatt sie zu verjagen, hat man daher versucht, ihnen auf geregelter Basis ein Gebäude zur Verfügung zu stellen und so eine Lösung zu finden.“ Fünf Millionen jährlich stelle das Wohnungsministerium einer Agentur zur Verfügung, um die temporäre Nutzung von Gebäuden zu organisieren, sagt der Wissenschaftler: „Dazu gehört auch, besetzten Häusern zum Status einer vertraglich geregelten temporären Nutzung zu verhelfen.“ Doch damit könnte es nun vorbei sein, denn: „Die Loi anti-squat läuft dieser intelligenten Praxis zuwider.“

Normierte Lebensentwürfe

Das bestätigen auch Réginald, Adrien und Steven. Die drei sitzen in einer Wohnküche im zweiten Stock des legalisierten Squats „123“, nach der Nummer des zentral gelegenen Hauses in der Brüsseler Rue Royale benannt. „Bislang konnten wir uns Zutritt zu einem Haus verschaffen, bevor wir zu verhandeln begonnen haben“, meinen sie übereinstimmend. „Von nun an werden wir wohl verhandeln müssen, bevor wir uns Zugang verschaffen.“

Bei der Besetzung des „123“ vor zehn Jahren hatte es keine 48 Stunden gedauert, ehe zumindest eine mündliche Vereinbarung mit dem Besitzer des einstigen Bürogebäudes getroffen war, in diesem Fall die Region Wallonien. „Vermutlich hat uns dabei auch geholfen, dass 15 Tage später Wahlen waren und die Regierung negative Schlagzeilen vermeiden wollte“, sagt der 45-jährige Réginald und grinst.

Miete bezahlen müssen die einstigen Besetzer bis zum heutigen Tage nicht: „Sogar die Nebenkosten wollten sie für uns übernehmen“, erzählt Steven, während er sich eine Zigarette dreht, die er in der raucherfreien Küche allerdings nicht anzünden darf. „Aber wir haben beschlossen, dass wir für die Hälfte dieser Kosten aufkommen wollen“. Der Beitrag soll die insgesamt 65 BewohnerInnen des Gebäudes daran erinnern, dass mit den verfügbaren Ressourcen verantwortungsbewusst umgegangen werden muss – auf eine Mentalität, wonach eh alles beliebig verfügbar sei, hat man im „123“ keine Lust.

Eine Haltung, die auch nach außen transportiert werden soll. Ob im „Magasin des poissons“, wo man Lebensmittel und Kleider kaufen kann, oder bei der sonntäglichen „table d’hôtes“, wo im Schnitt 80 Personen verköstigt werden: immer gilt der „prix libre“, den jede und jeder nach eigenem Ermessen bezahlen soll. Dreimal die Woche öffnet außerdem „123Vélo“, eine assistierte Selbst-Reparaturwerkstatt für Fahrräder, und eine Kneipe gibt es natürlich auch, das „Bokal Royal“. „Vor allem jedoch verstehen wir uns als Carrefour de lutte“, meint Steven, und die anderen beiden pflichten ihm bei. Denn es gibt auch Versammlungsräume, die von unterschiedlichen militanten Gruppen genutzt werden. Hier werden Ideen entwickelt und Aktionen vorbereitet, es wird ausgeheckt, geplant.

Doch nicht mehr lange. Vor zwei Wochen nämlich hat die Region Wallonien das Haus an einen privaten Investor verkauft. „Der ist sehr nett“, meint Réginald, und man merkt Steven an, dass er sich fragt, was das jetzt zur Sache tut. Denn auch wenn sich der neue Eigentümer laut Réginald andernorts mit Besetzern arrangiert hat: Für das „123“ ist in elf Monaten Schluss. So lange noch währt die einjährige Kündigungsfrist, die das Besetzer-Kollektiv seinerzeit ausgehandelt hat.

Ob die 65 BewohnerInnen des „123“, deren Altersstruktur von Jugendlichen bis zum 77-Jährigen reicht, einfach etwas Neues besetzen werden, ist fraglich. „Unsere Leute haben Angst davor, ein Strafverfahren an den Hals zu bekommen. Es ist ja nicht so, dass wir nichts zu verlieren haben“ meint Réginald. „Wir haben Jobs in den unterschiedlichsten Bereichen, und wenn du dann einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hast, kannst du deine berufliche Zukunft vergessen“, ergänzt Steven.

Küchengespräche im legalisierten Squat „123“: Réginald, Steven und Adrien (von links). (Foto: Thorsten Fuchshuber)

Betriebsbesetzungen kriminalisiert

Für ihn ist das neue Gesetz auch Ausdruck einer auf uniforme Normierung gepolten Gesellschaft, die „nur noch ein einziges Lebensmodell zulassen, nichts daneben bestehen lassen will“, wie der 43-Jährige meint: „Damit werden auch Initiativen verhindert, aus denen nicht selten Kulturzentren oder karitative Organisationen entstehen – ein ganzes Netzwerk genossenschaftlicher und alternativer Strukturen wird zerstört, die für eine Stadt wie Brüssel unverzichtbar sind.“ Zum Beleg zählt Steven eine beeindruckende Reihe renommierter Brüsseler Institutionen auf: „Die Ateliers Mommen, das Programmkino Nova, die Beursschouwburg, der Marché des tanneurs, und so weiter – das alles waren früher einmal Squats.“

Auch bei der belgischen Gewerkschaft „Fédération générale du travail de Belgique“ (FGTB) empfindet man die „Loi anti-squat“, als „echte Katastrophe“, so Philippe Van Muylder, der Generalsekretär für die Region Brüssel ist. An einem Donnerstag Mitte Oktober hat er daher zu einer Konferenz unter dem Motto „Logements vides, le squat encore une alternative à la rue?“ in den Sitz des FGTB in der Rue de Suède in Brüssel-Saint-Gilles eingeladen.

Rund 40 Personen haben sich in einem schmucklosen grauen Raum eingefunden, der den Funken der klassenkämpferischen Parolen, die auf bedruckten Zetteln die Wände zieren, nicht gerade überspringen lässt. Ein Teil der Anwesenden kommt aus der Squatter-Szene, aber es sind auch viele andere da, die sich für das Thema interessieren. Die Gewerkschaft hat ein großzügiges Sandwichbankett vorbereitet, man wartet, kaut.

Ehe er das Podium vorstellt, verdeutlicht Van Muylder, warum die heutige Veranstaltung nicht nur eine Solidaritätsgeste, sondern ureigenes Interesse der Gewerkschaft ist: „Auch Betriebsbesetzungen können mit dem neuen Gesetz kriminalisiert werden.“

Nacheinander ordnen verschiedene wohnungspolitische Initiativen das Gesetz aus ihrer Perspektive ein. Nicole Mondelaers von der Obdachlosen-Hilfsorganisation „La Strada“ betont, dass viele sozial Schwache in Brüssel wenn nicht obdachlos, so doch inadäquat und in einer gesundheitsschädlichen Umgebung zu wohnen gezwungen sind.

Sogar der Bürgermeister von Etterbeek, Vincent de Wolf vom liberalen Mouvement Réformateur, ist gekommen. Seine Partei sitzt auf föderaler Ebene in der Regierung und hat das kritisierte Gesetz mit auf den Weg gebracht. „Ich habe bislang noch kein Haus räumen lassen, sondern konnte die Leute immer ohne Polizei dazu bewegen, ein Gebäude zu verlassen“, behauptet de Wolf. Auch habe er die Betroffenen danach immer adäquat untergebracht. Murren aus den Reihen des anwesenden Kollektivs „Piratons Bruxelles“, dessen Mitglieder von weniger positiven Erfahrungen mit der Kommune Etterbeek zu berichten wissen.

„Wir sind sehr wütend“, beschreibt einer von ihnen die Stimmung, trotz dieser Feststellung spricht er sehr ruhig und kontrolliert. Er kündigt an, dass der Protest gegen die „Loi anti-squat“ weitergehen wird: „Am 1. November werden wir erneut eine große Demo machen, zu der wir auch viele Leute erwarten und auf der es schöne Aktionen geben wird.“ Abschließend wendet er sich noch einmal an den Bürgermeister von Etterbeek: „Übrigens, Herr de Wolf – wenn Sie ein leer stehendes Gebäude haben, geben sie uns Bescheid: Wir wissen, was man damit machen muss.“

*Name von der Redaktion geändert.

Die Situation in Luxemburg

(Foto: screenshot/internet)

Ein am 5. Oktober 2017 vom belgischen Parlament verabschiedetes Gesetz macht Hausbesetzungen nicht länger nur dann strafbar, wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung kommt. Mit einer Strafe rechnen muss von nun an, wer ein Gebäude oder eine Wohnung besetzt, benutzt oder darin wohnt.
In Luxemburg ist die rechtliche Situation jener ähnlich, wie sie in Belgien vor der Gesetzesänderung war: Unter den Code pénal falle in Luxemburg nur, wer „in flagranti“ dabei erwischt wird, sich illegal Zutritt zu einem Haus zu verschaffen, macht das hiesige Justizministerium gegenüber der woxx deutlich. Stellt ein Hauseigentümer erst nachträglich fest, dass sein Gebäude besetzt worden ist, muss ein Untersuchungsrichter über das weitere Vorgehen entscheiden, ehe die Polizei aktiv werden kann. Auch zivilrechtliche Mittel stehen dem Eigentümer hierzulande zur Verfügung, diese beruhen aber auf einer in der Regel langwierigen Prozedur. Das in Artikel 439 des Luxemburger Code pénal gegebene Strafmaß umfasst eine Haftstrafe von 15 Tagen bis zu zwei Jahren, sowie eine Geldbuße zwischen 251 und 3.000 Euro.
Wohnungsminister Marc Hansen will sich zu Hausbesetzungen der woxx gegenüber nicht äußern, da dies in den Bereich des Justizministers falle. Er könne jedoch die Auskunft geben, dass die im „Pacte logement“ vorgesehene Möglichkeit, Leerstand zu besteuern, von den Gemeinden nur selten angewendet wird. Zudem verweist er auf den positiven Einfluss der „gestion locative sociale“, die von der „Agence immobilière sociale“, sowie verschiedenen Gemeinden und Asbl angewendet wird. „Das System besteht im Grunde darin, dass eine Wohnung von einem Eigentümer angemietet und ihm die monatliche Miete garantiert wird“, so Hansen. Die tatsächlichen Bewohner des entsprechenden Appartements werden dann von der Agence betreut. Dem Eigentümer werde garantiert, dass der Mieter bei Eigenbedarf binnen kurzer Zeit aus der Wohnung genommen wird. „Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer zu einer Miete, die 30 bis 40 Prozent unter dem Marktpreis liegt“, sagt Hansen. Seit dem 1. Januar 2017 kann der Eigentümer die Hälfte dieser Mieteinnahme von der Steuer absetzen.


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