Libyen: Alles für den Machterhalt

Aufgrund widersprechender Interessen verschiedener Machtfraktionen in Libyen scheinen eine territoriale Einigung des Landes und demokratische Wahlen in weiter Ferne. Viele bevorzugen den prekären Status quo. Auch die uneinige Haltung der EU-Mitgliedstaaten trägt zu der verfahrenen Situation bei.

Fathi Bashagha nach seiner Ernennung zum libyschen Ministerpräsidenten am 10. Februar 2022 in Tripolis. Sein Regierungssitz befindet sich aber im östlich gelegenen Bengasi, denn sein Vorgänger Abdul Hamid Dbeiba erkennt Bashaghas Wahl durch das Abgeordnetenhaus nicht an. (Foto: EPA-EFE/STR)

Bewaffnete Milizionäre behindern in Libyens Hauptstadt Tripolis am 14. November jeden, der in einen bestimmten Hotelsaal gehen will. Dort soll eigentlich eine Sitzung des Oberhauses des libyschen Parlaments stattfinden, sie muss jedoch abgesagt werden. Der Vorsitzende des Oberhauses, Khalid al-Mishri, wirft dem Ministerpräsidenten Abdul Hamid Dbeiba vor, die Milizen hätten auf dessen Befehl gehandelt. Der wiederum streitet dies ab. Die Männer seien zudem gar nicht bewaffnet, sondern friedliche Demons-
tranten gewesen.

Al-Mishris Vorwurf trifft wahrscheinlich zu. Das Oberhaus wollte in seiner Sitzung über eine Reihe von Anträgen abstimmen, die Dbeiba eher ungelegen kommen, vor allem über einige Verfassungsartikel. Sie enthalten auch Regeln dazu, wer bei Präsidentschaftswahlen kandidieren darf und wer nicht. Hätte das Oberhaus die Artikel verabschiedet, hätte Dbeiba bei den seit langem angekündigten Präsidentschaftswahlen nicht antreten können, ohne dafür vorher seinen Posten als Ministerpräsident niederzulegen. Das zur Abstimmung stehende Vorhaben kann auch als Retourkutsche für ein Dbeiba in die Hände spielendes Gerichtsurteil verstanden werden. Diesem zufolge sind Militärangehörige von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen – und damit auch einer von Dbeibas Gegenspieler, der ostlibysche Milizenführer Khalifa Haftar.

Seit dem Sturz des Diktators Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 ist das Land zerfallen, rivalisierende Milizen ringen um die Kontrolle. Im Oktober 2020 wurde eine Waffenruhe vereinbart und später eine Übergangsregierung gebildet. Der nächste Schritt sollten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Dezember 2021 sein. Die wurden jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben, mit der Begründung, dass die Verfassungsmäßigkeit der Wahlen wegen juristischer Mängel nicht gesichert sei. Eine abschließende Kandidatenliste hatten die Behörden nicht veröffentlicht.

Im westlich gelegenen Tripolis sitzt die international anerkannte Übergangsregierung unter Dbeiba, den vor allem die Türkei unterstützt. Im Februar entzog ihm das im östlichen Tobruk ansässige Abgeordnetenhaus die Unterstützung und wählte den früheren Innenminister Fathi Bashagha zum neuen Ministerpräsidenten, sein Rivale Dbeiba erkennt dessen Ernennung nicht an. Bashaghas Gegenregierung samt dazugehörigem Apparat sitzt im ebenfalls östlich gelegenen Bengasi und unterhält gute Kontakte zu Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Frankreich und Griechenland. Der Politiker kündigte im März an, so schnell wie möglich sein Amt auch in Tripolis antreten zu wollen, aber ohne dafür Gewalt anzuwenden. Der Warlord Haftar unterstützt Bashaghas Regierung, hatte aber ebenfalls angekündigt zu kandidieren.

Die sich widersprechenden Inte-
ressen sind ein Grund, weshalb der politische Übergang zu einer territorial geeinten Republik in Libyen seit Jahren kaum vorankommt. Zahlreiche libysche Politiker und Milizenführer sowie deren ausländische Garantiemächte fürchten einen Macht- beziehungsweise Einflussverlust, sollten Wahlen stattfinden. Deshalb wollen sie verhindern, dass die nötige Gesetzesgrundlage dafür hergestellt wird. Stattdessen sprechen sich die beiden Regierungen gegenseitig die Legitimität ab.

Die meisten 2012 und 2014 gewählten Politiker dürften heute kaum erneut mit einem Wahlerfolg rechnen.

Die ehemalige UN-Sondergesandte für Libyen, Stephanie Williams, sprach in einem Vortrag für den Think Tank „Brooking Institution“ mit Blick auf die politische Klasse Libyens Anfang November gar von einem „Netzwerk bewaffneter Gruppen, politischer und wirtschaftlicher Akteure, die dazu neigen, tagsüber aufeinander zu schießen und sich nachts zu verschwören, während sie weiterhin bedeutende Pfründe auf Kosten der ausgeschlossenen Mitbürger ansammeln“. Sie erwähnte einen hochrangigen libyschen Parlamentarier, der sich ihr gegenüber über die Forderung nach Wahlen beschwert und gesagt habe, das Parlament habe während Libyens Bürgerkrieg auch zehn Jahre ohne Wahlen bestanden.

Diese Mentalität ist Williams zufolge ein bedeutender Teil des Problems, zumal die meisten 2012 und 2014 gewählten Politiker heute kaum erneut mit einem Wahlerfolg rechnen dürften. Zudem herrsche in Libyen ein „Demokratiedilemma“: Es gebe eine „begründete Angst“, dass einige potenzielle Präsidentschaftskandidaten die Wahl als eine „einmalige Angelegenheit“ sähen, die dazu diene, ihnen nach einem Sieg die Legitimation zu geben, eine „erneute Diktatur mit pseudodemokratischer Rechtfertigung zu etablieren“. Wahlen gälten deswegen auch als mögliche Gefahr für den brüchigen Frieden und nicht als demokratieförderlich, so Williams. Es sei daher besonders wichtig, eine gemeinsame Rechtsgrundlage in Form einer allseits akzeptierten Verfassung zu etablieren.

Williams gehört zu den wenigen, die all dies öffentlich aussprechen. Damit hat sich die UN-Gesandte auch Feinde gemacht. Wegen eines angedrohten russischen Vetos konnte sie nie offiziell den seit Dezember 2021 vakanten Vorsitz der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) übernehmen; blieb aber bis August dieses Jahres stellvertretende Vorsitzende. Ende September konnte der Vorsitz schließlich mit dem senegalesischen UN-Diplomaten Abdoulaye Bathily besetzt werden. Dieser warnte in seiner ersten Rede vor dem UN-Sicherheitsrat Ende Oktober vor einer dauerhaften Teilung Libyens, wenn nicht bald Wahlen auf Grundlage einer Verfassung stattfänden.

Bei heftigen Kämpfen in Tripolis mit 32 Toten am 28. August konnten Milizen, die Dbeiba unterstützen, all jene aus der Stadt vertreiben, die seinen Rivalen Bashagha dort installieren wollten. Seitdem hat Dbeiba weitere Milizenführer mit großzügigen Geldzahlungen und Posten überzeugt, auf seine Seite zu wechseln. Der einflussreiche Emad Trabelsi, der die Region südwestlich von Tripolis kontrolliert, wurde zum Innenminis-
ter ernannt. Seit Ende August hat sich die Kriegsgefahr vermindert. Der Geldregen geht mit einem für libysche Verhältnisse ungewöhnlich stabilen, da ungestörten Ölexport einher, seit Farhat Bengdara von Dbeiba an die Spitze des staatlichen Ölkonzerns NOC gesetzt wurde. Der neue Vorsitzende gilt als Vertrauter des Warlords Haftar, der diese Ernennung mit einer Blockade der libyschen Ölanlagen im Sommer durchgesetzt hat. Seitdem überschlägt sich Bengdara mit Ankündigungen neuer Öl- und Gasprojekte, die er mit europäischen Ölfirmen wie „BP“, „Eni“ und „Total“ plane. Anfang November gab er bekannt, die libysche Ölproduktion habe sich binnen dreier Monate auf 1,2 Million Barrel pro Tag verdoppelt.

Es ist jedoch unklar, ob der Geldfluss aus dem Ölexport andauern wird. Die französische Nachrichtenwebsite „Africa Intelligence“ berichtet, Haftar sei unzufrieden mit seinem Deal mit Dbeiba und denke darüber nach, die Ölfelder wieder blockieren zu lassen. Ägypten und die VAE sprächen sich für diese Machtdemonstration aus, hieß es. Zuletzt hatte Haftar wieder schärfere Töne angeschlagen und mit einer „entscheidenden Schlacht“ gedroht, um Libyen von den türkischen „Besatzern“ zu „befreien“. Zuletzt griff die EU-Seemission Irini zur Überwachung des UN-Waffenembargos gegen Libyen vermehrt Waffenlieferungen in Haftars Einflussgebiet auf. Und trotz Beteuerungen politischer Neutralität fiel Bengdara kürzlich mit Projektankündigungen auf, die vor allem Haftars Unterstützer Ägypten und Griechenland zugutekämen.

Ministerpräsident Dbeiba sucht verstärkt die Unterstützung der türkischen Regierung. Anfang Oktober unterschrieb er eine Vereinbarung über die gemeinsame Ausbeutung von Erdgasvorkommen vor der libyschen Küste, Ende Oktober ein Militärabkommen, das die türkische Militärpräsenz in Libyen regelt. Ein 2019 geschlossenes Abkommen über eine ausschließliche bilaterale Wirtschaftszone beider Länder im Mittelmeer ignoriert Ansprüche Griechenlands; die griechische Regierung bezeichnet es als „illegal“ und sucht deswegen die Nähe der Gegner Dbeibas – in der von Libyen und der Türkei beanspruchten Zone liegen griechische Inseln.

Griechenland weigert sich auch, Dbeibas Regierung anzuerkennen oder zu treffen, was kürzlich zu einem diplomatischen Skandal führte. Der griechische Außenminister Nikos Dendias wollte am 17. November nach eigenen Angaben Mohammed al-Menfi, der als Präsidentenratsvorsitzender das repräsentative Staatsoberhaupt ist, in Tripolis treffen, wurde am Flughafen jedoch von Außenministerin Najla Mangoush erwartet. Dendias weigerte sich, das Flugzeug zu verlassen, und flog stattdessen nach Bengasi, wo er der Gegenregierung nahestehende Vertreter traf.

Die EU ist in einer unangenehmen Lage. Innerhalb des Staatenbunds gibt es nach wie vor keine gemeinsame politische Position zu Libyen. Griechenland und Frankreich stützen Fathi Bashagha im Osten, trotz der Zusammenarbeit des Warlords Haftar mit Söldnern der russischen Wagner-Gruppe. Italien wiederum stützt eher die Regierung Dbeibas im Westen, was aber vor allem mit der Abwehr von Flüchtlingen und dem Wunsch nach Schließung der Fluchtroute von Libyen übers Mittelmeer zusammenhängt. Die sogenannte libysche Küs-
tenwache wird von einer an der westlichen Küste agierenden Miliz namens „Werkzeug zur Stabilitätssicherung“ dominiert, die Dbeibas Regierung nahesteht. Es gibt zahlreiche Berichte, wonach diese „Küstenwache“ Geflüchtete auf der Überfahrt nach Europa auch in internationalen Gewässern abfängt und in libysche Gefängnisse zwingt, in denen Folter, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe Alltag sind. Ebenso wird ihr vorgeworfen, immer wieder auf Schiffe privater Seenotretter zu schießen.

Manuel Störmer arbeitet als freier Journalist mit Schwerpunkt auf Libyen und den Nahen Osten.

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