Steuererleichterungen für Atom und Gas

In einem offenen Brief vom 19. Oktober an Premierminister Xavier Bettel und Finanzministerin Yuriko Backes (beide DP) fordern Greenpeace und Mouvement écologique, die Steuererleichterungen für Investmentfonds anzupassen. Den Umweltschutzorganisationen sind die Steuervorteile im Kontext der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ein Dorn im Auge. Dies, weil in der Taxonomie auch solche Fonds als nachhaltig gelten, die in Kernkraft und fossiles Erdgas investieren. Weder Erdgas noch Kernkraft sei umweltfreundlich oder klimaneutral, monieren die beiden NGOs. Bei der Kernkraft stellten sich zusätzlich Probleme bei der bisher ungelösten Entsorgung des radioaktiven Abfalls, außerdem sei das Risiko eines atomaren Unfalls zu groß. In Luxemburg genießen Investmentfonds seit 2021 Steuervorteile, wenn sie ihr Kapital – oder einen Teil davon – Taxonomie-konform anlegen. Die Höhe des Steuernachlasses richtet sich nach dem Anteil der als „nachhaltig“ gelabelten Investitionen. Im Juli dieses Jahres entschied das Europaparlament, dem Vorschlag der EU-Kommission zuzustimmen: Seitdem gelten auch Investitionen in Gas- und Kernkraft als nachhaltig. Eine Entscheidung, die von Umweltschützer*innen und Wissenschaftler*innen scharf kritisiert wurde. Österreich und Luxemburg kündigten daraufhin an, beim Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung zu klagen. Anfang des Monats hat die Alpenrepublik diese Klage nun tatsächlich mit der Unterstützung des Großherzogtums eingereicht. Mouvement und Greenpeace verlangen von der Regierung, diese Position konsequenterweise auch im hiesigen Steuerrecht umzusetzen.


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