EU-Kommission: Doch soziale Rechte

Nun wird Roxana Mînzatu doch auch für „soziale Rechte und hochwertige Arbeitsplätze“ zuständig sein. Am vergangenen Mittwoch wurde die rumänische sozialdemokratische Politikerin gemeinsam mit der gesamten EU-Kommission vom Europaparlament ins Amt gewählt. „Ich habe Ihren Appell vernommen“, sagte die alte und neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen während der Vorstellung des Kollegiums in Straßburg und meinte damit die Erweiterung von Mînzatus Titel. Als Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission sollte diese zunächst lediglich für „Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau“ zuständig sein. Die Themen Beschäftigung und soziale Rechte, die den Titel ihres Vorgängers Nicolas Schmit (LSAP) prägten, tauchten dort nicht mehr auf. Das war auf heftige Kritik gestoßen, auch durch den Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC), der sich Ende September öffentlich an von der Leyen wandte. mehr lesen / lire plus

EU-Mindestlohn: Murkst Mischo?

Der „Europäische Gewerkschaftsbund“ (Etuc) schlägt Alarm: Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten habe noch immer nicht mit der Umsetzung der EU-Direktive für einen europäischen Mindestlohn in nationales Recht begonnen. Die Frist für den Abschluss des gesamten Prozesses läuft bereits Mitte kommenden November ab. Dennoch hätten nur sechs Länder bislang einen Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt, darunter Luxemburg, so der Gewerkschaftsdachverband in einer Pressemitteilung. Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) hatte die Eckpunkte seines Entwurfs am Mittwoch vergangener Woche in der zuständigen Kommission der Chamber präsentiert. Die wichtigste Neuerung ist allerdings einzig die Schaffung eines beratenden Gremiums. Ansonsten habe Luxemburg laut Mischo die wesentlichen Anforderungen der Direktive bereits erfüllt. mehr lesen / lire plus

EU-Mindestlohn: Höher, aber nicht genügend

Die Einführung eines europäischen Mindestlohns scheint Wirkung zu zeigen – aber nur sehr bedingt. Dies legen statistische Daten nahe, die „Eurofound“ Ende Juni veröffentlichte. Ein Kernelement der im Oktober 2022 verabschiedeten EU-Direktive ist es, dass in Ländern mit einem gesetzlich geregelten Mindestlohn dieser auch einen „angemessenen Lebensstandard“ ermöglichen soll. Dazu soll er mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens und 50 Prozent des Durchschnittslohns betragen (siehe „Auf eine Cola light“ in woxx 1688). Laut Eurofound, der EU-Agentur für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, passen sich immer mehr Länder diesen Maßstäben an: „Dies hat eine Rolle bei dem starken Anstieg der nationalen Mindestlöhne für 2024 gespielt.“ mehr lesen / lire plus