Der „Europäische Gewerkschaftsbund“ (Etuc) schlägt Alarm: Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten habe noch immer nicht mit der Umsetzung der EU-Direktive für einen europäischen Mindestlohn in nationales Recht begonnen. Die Frist für den Abschluss des gesamten Prozesses läuft bereits Mitte kommenden November ab. Dennoch hätten nur sechs Länder bislang einen Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt, darunter Luxemburg, so der Gewerkschaftsdachverband in einer Pressemitteilung. Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) hatte die Eckpunkte seines Entwurfs am Mittwoch vergangener Woche in der zuständigen Kommission der Chamber präsentiert. Die wichtigste Neuerung ist allerdings einzig die Schaffung eines beratenden Gremiums. Ansonsten habe Luxemburg laut Mischo die wesentlichen Anforderungen der Direktive bereits erfüllt. Andere Länder, darunter Deutschland, argumentieren ähnlich. Die Opposition kritisiert, der Minister habe es versäumt, den Mindestlohn deutlich anzuheben, um so dem Geist der Richtlinie gerecht zu werden. Mischo hingegen ist der Ansicht, dies allein könne die hohen Wohnkosten im Land ohnehin nicht kompensieren. Die Erarbeitung und Umsetzung der im Oktober 2022 verabschiedeten EU-Direktive war ein Steckenpferd von Nicolas Schmit (LSAP), der in der vergangenen Legislaturperiode der EU-Kommission für Beschäftigung und soziale Rechte zuständig war (siehe „Güterkorb oder Arbeitskampf“ in woxx 1661).
Droit du travail dans le monde : de mal en pis
Le droit du travail et les droits syndicaux étaient en recul partout dans le monde en 2025, constate la Confédération syndicale internationale (CSI), dans la treizième édition de son « Indice des droits ». Parmi les indicateurs les plus dégradés, elle pointe une hausse « des violations de la liberté d’expression et de réunion » (dans 50 % des...

