Polizei und Presse, ein Zusammenspiel, das nicht nur in Luxemburg nicht immer zur Zufriedenheit aller funktioniert. „Wegen verschiedener Vorkommnisse, die ein gestörtes Verhältnis einzelner Polizeiorgane zu Journalisten erkennen ließen“, werden jetzt an sämtliche anerkannten JournalistInnen spezielle Erkennungsmarken ausgegeben, die sie während „Ereignissen, bei denen sowohl die Polizei als auch die Presse berufshalber im Einsatz sind“ tragen sollen. Die Polizei verspricht, die TrägerInnen der Plaketten nicht mit Knüppel oder gar Knarre aufs Korn zu nehmen, während die MedienvertreterInnen sich verpflichten, den Deontologiekodex der Luxemburger Presse zu respektieren. Dazu müssen sie ihren Presseausweis in eine Art transparenten Scheckkartenhalter stecken und sich das Ganze um den Hals hängen. Das wirft nicht nur ästhetische Fragen auf. Ungeklärt auch, ob als Journalisten getarnte Polizisten sich diesen „Bullenschutz“ ebenfalls umhängen dürfen. Schließlich ist ein etwaiger Todesschuss derzeit nicht durch den Deontologiekodex der Journalisten abgedeckt.
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