Ohrfeige für Contergan-Geschädigte

von | 07.09.2012

„Unschädlich wie Zuckerplätzchen“ – so hatte der deutsche Arzneimittelhersteller Grünenthal sein Medikament Contergan beworben. Von 1957 bis 1961 galt der Wirkstoff Thalidomit als harmlos und wurde vor allem bei Schwangerschaftsübelkeit empfohlen. Tausende hatten das Medikament eingenommen. Mit verheerenden Folgen: In schätzungsweise 10.000 Fällen weltweit kam es zu schweren Missbildungen an Embryonen. Lange wies der Pharmakonzern jede Schuld von sich, nach über 50 Jahren hat er sich nun erstmals bei den Opfern entschuldigt und eine Bronze-Skulptur – ein auf einem Stuhl sitzendes Mädchen ohne Arme und mit fehlgebildeten Füßen – gestiftet. Finanzielle Zugeständnisse gab es nicht – das Unternehmen hat in der Vergangenheit Entschädigungsforderungen stets zurückgewiesen. Eine vor Kurzem veröffentlichte Studie legt offen, dass die bislang durch Steuermittel finanzierte maximale Rente für Geschädigte von 1.100 Euro viel zu niedrig ist, um die Folgeschäden aufzufangen. So ist die lauwarme Entschuldigung von Grünenthal ein Zugeständnis an die Öffentlichkeit, gegenüber den Geschädigten aber in ihrer Folgenlosigkeit eine Ohrfeige.

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