Die staatliche Garantie, die Finnland der nationalen Airline Finnair im Rahmen der Covid-19-Krise gewährleistet hat, ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das bestätigte das Gericht der Europäischen Union am vergangenen Mittwoch. Dagegen geklagt hatten keine Klimaschützer*innen, sondern die Billigairline Ryanair. Die argumentierte, solche staatlichen Hilfen würden den Wettbewerb verzerren, was das Gericht jedoch nicht so sah. Im Gegenteil hätte ein Zahlungsausfall Finnairs zu beträchtlichen Einschränkungen der finnischen Wirtschaft geführt. Ryanair hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen, und prangerte weiterhin die „rückgratlose“ Haltung der Kommission zu staatlichen Hilfen für Fluggesellschaften an.
EU-Return-hubs: Erste Ausfahrt Ruanda
Nun also doch Ruanda: Mehrere EU-Mitgliedstaaten verhandeln mit der dortigen Regierung, um in dem Land ein erstes „Rückkehrzentrum“ für abgewiesene Asylsuchende (return hub) einzurichten. Bereits Mitte November könnte ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet werden.

