Freihandelsverträge: Zu früh gejubelt?

von | 18.05.2017

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den Handelsvertrag der EU mit Singapur wurde von Globalisierungskritikern begrüßt. Noch ist jedoch nicht heraus, ob solche Verträge dadurch demokratischer werden.

(Foto: G. Fessy/Gerichtshof der Europäischen Union)

Als „Sieg der Demokratie“ bezeichnete Greenpeace das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Freihandelsvertrag mit Singapur. Darin kommen die Richter zum Schluss, das Abkommen könne nicht durch die EU alleine abgeschlossen werden, da bestimmter Bereiche der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten bedürfen.

Damit steht fest: Die nationalen Parlamente werden ihr Wörtchen mitzureden haben, bei diesem und auch bei künftigen Freihandelsabkommen, die von der Europäischen Union mit Drittstaaten unterzeichnet werden. Allerdings schränkt das Gericht dieses Mitspracherecht stark ein. Lediglich in zwei Bereichen, so das Urteil, sei nicht alleine die EU kompetent. Zum einen gelte das für bestimmte, nicht direkte Investitionen von Dritten und zum anderen für die Schlichtungsverfahren, die vorgesehen sind, wenn sich Investoren und Staaten nicht einig sind.

Vor allem gegen letztere haben TTIP- und CETA-Gegner protestiert. Solche Verfahren „stellen eine Paralleljustiz dar, die unsere etablierten Justizsysteme in Frage stellen“, stellt der Luxemburger Europa-Abgeordnete Claude Turmes (Grüne) in einer Pressemitteilung fest. Er fordert die Kommission auf, nun die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen, „und die Schiedsgerichte aus allen Freihandelsverträgen der EU herauszunehmen“.

Tatsächlich könnte die EU-Kommission, die sich nun mit dem Urteil auseinandersetzen muss, genau das entscheiden. EU-Handelsverträge könnten in zwei Teile aufgeteilt werden, von denen nur einer in den gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der EU und der Mitgliedstaaten fällt.

Künftig zwei Parallel-Verträge?

Ob damit allerdings die von Turmes geforderte „Demokratisierung der Europäischen Handelspolitik“ einhergehen wird, ist unklar. Das Gericht hat in seinem am Dienstag gefällten Urteil nämlich auch festgestellt, dass der überwiegende Teil der Regelungen solcher Handelsverträge ausschließlich in die Kompetenz der EU fällt. Dazu gehören sowohl der Zugang zum Markt für Waren und Dienstleistungen als auch die Bestimmungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.

Dies hatte noch Ende letzten Jahres die General-Anwältin des Europäischen Gerichtshofes anders gesehen. Eleanor Sharpston hatte in ihrer am 21. Dezember veröffentlichten Einschätzung den Flug- und Schienenverkehr sowie die Schifffahrt ebenfalls zum gemeinsamen Zuständigkeitsbereich von EU und Mitgliedstaaten gezählt. Zudem war sie der Ansicht, dass die nationalen Parlamente auch beim Urheberrecht und der Festlegung der sozialen und Umweltstandards mit einbezogen werden müssen.

Doch in allen diesen Bereichen sprach nun der Gerichtshof der EU die alleinige Kompetenz zu. Man begrüße das Urteil, das Klarheit in der Frage der Kompetenzen bringe, sagte am Dienstag EU-Kommissionsprecher Margaritis Schinas. Als Rückschlag für die Kommission, die das Abkommen mit Singapur ebenso wie den Handelsvertrag mit CETA zunächst unter reine EU-Kompetenz gestellt hatte, sieht man dieses Urteil nicht. „Es war die Kommission, die sich an das Gericht mit der Frage der Zuständigkeit gewandt hat“, sagte Schinas. Man werde nun zusammen mit dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten das Urteil untersuchen.

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