PAN LGBTIQ+: Rückschritt für Menschenrechte

von | 22.08.2025

Knapp einen Monat nach der Vorstellung des überarbeiteten „Nationalen Aktionsplans zur Förderung der Rechte von LGBTIQ+-Personen“ (PAN LGBTIQ+) kritisiert die „Nationale Menschenrechtskommission“ (CCDH) in ihrer Stellungnahme vergangenen Mittwoch, der neue Plan entspreche nicht den legitimen Erwartungen von LGBTIQA+-Personen. Damit werde eine Gelegenheit verpasst, deren Rechte zu stärken. Zwar begrüßt die CCDH das Verbot von Konversionstherapien – pseudowissenschaftliche Versuche die sexuelle Orientierung einer Person zu ändern – als Fortschritt, dennoch blieben zahlreiche Lücken: So fehle etwa eine automatische Anerkennung von Abstammungsverhältnissen bei gleichgeschlechtlichen Eltern. Auch ein konkretes Gesetzesprojekt für eine „neutrale“ Option in Ausweisdokumenten und mehr Engagement für die Rechte von trans und intergeschlechtlichen Personen werden vermisst. Daher stelle der PAN insgesamt eher einen „Rückschritt für die Menschenrechte“ dar. Die CCDH fordert zudem ein Verbot von medizinischen und chirurgischen Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern. Ohne medizinische Notwendigkeit und die informierte Zustimmung der Betroffenen dürfe ein solcher nicht erfolgen. Nicht zuletzt wird ein Ende der Pathologisierung von Transidentität gefordert. In Luxemburg müssen sich trans Personen für den Zugang zu einer geschlechtsangleichenden Behandlung immer noch einer langwierigen psychiatrischen Begutachtung unterziehen. Die kann bis zu zwei Jahre dauern, auch wenn keine psychische Erkrankung vorliegt.

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