Über Gewalttätigkeit verhandeln?

von | 03.09.2010

Nur wenige Tage bevor in Esch-Alzette eine Frau von ihrem Ehemann erstochen wurde, deponierte Chancengleichheitsministerin Françoise Hetto-Gaasch (CSV) am 28. August ein Reformprojekt zum Gesetz über häusliche Gewalt von 2003. Vorgesehen sind nun drei größere Neuerungen: Zunächst soll die Wegweisungperiode von TäterInnen von 10 auf 14 Tage erweitert werden, eine Forderung, die bereits 2003 von den mit der Opferbetreuung befassten NGOs aufgestellt worden war. Daneben sollen aber auch die Opferkategorien erweitert werden, auf die im Gesetz vorgesehene Täterwegweisung anwendbar ist – zum Beispiel auf Geschwister. Schließlich werden die Empfehlungen des im Gesetz vorgesehenen Begleitkomitees aufgegriffen, im Haushalt lebende Kinder im Fall einer Wegweisung besser zu betreuen, sowie die Verpflichtung der TäterInnen strenger zu handhaben, die für Täterarbeit zuständige Stelle „Riicht eraus“aufzusuchen. 2009, so heißt es im Gesetzesentwurf, kontaktierten bei 302 Wegweisungen nur 12% die Institution – die Zahl der Wegweisungen, die sich auf 84% Täter und 16% Täterinnen aufteilt, hat sich übrigens laut Jahresbericht des Komitees seit 2004 verdoppelt. Die neue Ministerin schlägt allerdings nun auch die Möglichkeit einer Mediation zwischen TäterIn und Opfer vor, die im aktuellen Gesetz explizit verboten ist – eine damalige Forderung der Opferschutzorganisationen

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