Luxemburg bekommt ein neues Pressegesetz. Trotz einiger Rechte – der investigative Journalismus wird es weiterhin schwer haben.

Ins rechte Bild gerĂĽckt: von der Presse. GroĂźherzogin Maria-Theresa in Tangali/Bangladesh 2003. (Foto: Christophe Olinger/SIP)
Der alte Dinosaurier wird begraben. Nach diversen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und jahrelangen Vorbereitungen soll die Reform des luxemburgischen Presserechts von 1869 nun in den nächsten Monaten recht zĂĽgig ĂĽber die BĂĽhne gehen. Die Regierung lobt den „fortschrittlichen Charakter“, und auch der Präsident des Presserates Joseph Lorent bescheinigte Premierminister Jean-Claude Juncker und Kommunikationsminister François Biltgen, „ihre Hausaufgaben gemacht“ zu haben. Aber nicht alles, was lange währt, ist auch gut.
Zwar verweist der Journalistenverband ALJ darauf, das so genannte Kaskadenprinzip erfolgreich verteidigt zu haben. Danach haftet in erster Linie der oder die AutorIn selbst fĂĽr einen beanstandeten Artikel. Erst wenn diese unauffindbar ist – etwa weil ein Pseudonym benutzt wurde -, kann gegen den Herausgeber geklagt werden. Sogar moderne Kommunikationsmittel berĂĽcksichtigt der Entwurf: Verantwortliche „Distributeurs“ können fĂĽr das Verbreiten von strafrechtlich relevanten Meldungen im Internet ebenfalls haftbar gemacht werden.
Doch bei allem Engagement in der Frage der Haftbarkeit – den Journalistenverbänden ist ein anderes wichtiges Detail offenbar entgangen. Artikel 20 regelt die journalistische Sorgfaltspflicht. Danach mĂĽssen JournalistInnen kĂĽnftig vor der Veröffentlichung von Informationen die Betroffenen zu Wort kommen lassen. „La sollicitation de prise de position s’Ă©tablit par tous moyens“, heiĂźt es schwarz auf weiĂź im Entwurf. Eine Auflage, die es in sich hat. So fragt Pieter Van Dijk, Mitglied der Europäischen Kommission fĂĽr Demokratie durch Recht (die „Venedig“-Kommission), in einem von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachten, ob die Verpflichtung der „Anhörung“ nicht zu absolut gefasst wird, „thus limiting the freedom of expression beyond necessity“. Und auch ein zweiter, ebenfalls von der Regierung beauftragter Gutachter, der Medienrechtler Patrick Wachsmann von der Universität StraĂźburg, kommt zu einem ganz ähnlichen Ergebnis.
Kritik verpennt
Tatsächlich dĂĽrfte die Auflage die journalistische Arbeit wesentlich erschweren. Im Medienzeitalter zählt vor allem die Schnelligkeit der Information. Eine Stellungnahme von Betroffenen einzuholen, ob per Telefon, Fax oder Email, ist insbesondere kurz vor Redaktionsschluss kaum möglich, der Konkurrenzdruck will Informationen möglichst exklusiv und so „heiĂź“ wie möglich. Realitäten, welche die ausländischen Experten berĂĽcksichtigen, die hiesigen Journalistenvertretungen offensichtlich aber nicht. Diese haben es in ihren Gutachten bisher versäumt, die kritische Regelung in Frage zu stellen.
„Die Problematik ist mir vorher nicht direkt aufgefallen“, erklärt Joseph Lorent den Blindfleck. Erst bei der LektĂĽre des ĂĽberarbeiteten Entwurfs habe er sich gefragt, ob die neue Regelung mit der journalistischen Praxis ĂĽberhaupt vereinbar ist. Sein – verspätetes – Fazit: Insbesondere eilige und schwer belegbare Informationen, etwa die EnthĂĽllung eines korrupten Politikers, könnten durch die Auflage, neben dem Vorlegen von Beweisen stets eine Stellungnahme einzuholen, erschwert werden. Sowieso macht dies in einem solchen Fall wenig Sinn: Welcher Politiker gibt schon freiwillig zu, sich bestechen zu lassen?
Die journalistische Arbeit wird aber noch durch eine weitere Regelung erschwert. Ausgerechnet das Gesetz, das laut Regierung internationalen Modellcharakter haben soll, kennt kein Auskunftspflicht der Behörden gegenĂĽber der Presse. Die Medienschaffenden hier zu Lande machen allerdings immer wieder die Erfahrung, wie restriktiv einige Behörden und deren MitarbeiterInnen mit öffentlichen Informationen umgehen. Offenbar steckt der Geist der „circulaire Santer“, die es BeamtInnen verbot, ohne Absprache mit dem Dienststellenleiter AuskĂĽnfte an die Presse zu geben, noch in vielen Köpfen. Dabei hatte Premierminister Juncker persönlich diese unselige Regelung vor zwei Jahren abgeschafft.
Ohne Auskunft keine Kontrolle
Doch noch immer verschwinden aus Steuergeldern finanzierte Studien, etwa zur Fonction Public, auf Nimmerwiedersehen in irgendwelchen Behördenschubläden, bitten Journalisten vergeblich darum, mutmaĂźlich prekäre Haftbedingungen in hiesigen Gefängnissen ĂĽberzuprĂĽfen – obwohl dies in unseren Nachbarländern längst möglich ist, und durch die Pressefreiheit auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Demokratieauftrag der JournalistInnen, nämlich die ausfĂĽhrenden Behörden und PolitikerInnen zu kontrollieren, kann nur dann wahrgenommen werden, wenn wichtige offizielle Dokumente auch zugänglich sind.
„In diesem Gesetz war das von Anfang an nicht vorgesehen“, erklärt Laurent Mosar (CSV) die bestehende RechtslĂĽcke. Dabei verschweigt der Berichterstatter aber, dass sowohl der Conseil de Presse als auch die Journalistenverbände das Auskunftsrecht von Anfang an gefordert hatten. Mosar vertröstet auf ein geplantes Informationszugangsgesetz, das dann fĂĽr alle gelten soll und „nicht nur fĂĽr die Journalisten“. Doch sind zuvor erst noch Wahlen, die Presse muss sich also weiter gedulden.
„Das Informationsrecht kommt als nächstes dran“, sagt Jean-Claude Wolff, Präsident des Journalistenverbands ALJ kämpferisch und wird darin von Joseph Lorent unterstĂĽtzt. BloĂź fĂĽr die Verankerung ins Pressegesetz – fĂĽr die mag sich niemand mehr so recht einsetzen. „Sonst dauert das wieder so lange“, begrĂĽndet dies Lorent, der darauf drängt, den Entwurf noch vor Ende der Legislaturperiode abzustimmen.
Doch es gibt Hoffnung auf baldige Lösung: Alex Bodry (LSAP) und RenĂ©e Wagener (DĂ©i GrĂ©ng) haben sich in der Verfassungskommission fĂĽr die Aufnahme des Informationsrechts in die Verfassung ausgesprochen. Und zum GlĂĽck gibt es auch in dieser Sache Nachhilfe von der EU: Um eine europäische Richtlinie fĂĽr mehr Transparenz in Umweltangelegenheiten, die „Konvention von Aarhus“, in nationales Recht umzusetzen, liegt den luxemburgischen Abgeordneten ein Gesetzentwurf vor. KĂĽnftig sollen alle BĂĽrgerInnen öffentliche Dokumente zu Umweltfragen und -projekten grundsätzlich einsehen können.

