„Den Novabus soll also fir Leit mat schwéierer Behënnerung punktuell dann zum Asaz kommen, wann den ëffentlechen Transport dem Besoin net entsprécht“, lautet es in einer Antwort der Familienministerin und des Nachaltigkeitsministers auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser. So seien die Ministerien dabei, den jetzigen Benutzerkreis zu analysieren, um deren Anzahl noch weiter einzuschränken. Das heißt das Projekt Novabus wird zurückgefahren, ohne daß es wirklich bekannt wurde. Angesichts der jüngsten Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind die beschlossenen Einschränkungen ein Rückschlag. Der öffentliche Transport ist bisher kaum auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingestellt: Zwar haben die städtischen Busse Rampen für Rollstühle, die jedoch gerade in Spitzenzeiten, wenn die Busse voll sind, wohl wenig nützen. Und es ist oft für behinderte Personen unmöglich, überhaupt erst zum Bushäuschen oder Bahnsteig zu gelangen. Zudem ist bei den Bussen über Land keine Rampe vorgesehen. Das Ministerium begründet die geplanten Fahrgasteinschränkungen beim Novabus mit den explodierenden Kosten (2010 4.172.487 Euro Ausgaben gegenüber 217.960 Euro Einnahmen) – ohne jedoch zu erklären, wie diese zustandekommen. Dagegen müsste eher das Angebot verbessert werden, denn an potenziellen NutzerInnen mangelt es nicht.
Neue Gentechnik-Regeln in der EU
Am vergangenen Mittwoch stimmte das EU-Parlament für eine Schwächung der Regeln zur Gentechnik. Sogenannte „neue genomische Techniken“ (NGT) – allen voran die „Genschere“ Crispr-Cas – fallen demnach nicht mehr unter die strengen Kennzeichnungspflichten, die für „traditionelle“ Gentechnik bestehen. Das Argument, das Industrie, Kommission und am...

