Kommende Woche startet ein Gerichtsprozess zwischen dem Künstler*innenkollektiv „Richtung 22“ und der „frEsch asbl”. Letzteres ist der Verein, über den die Gemeinde Esch einige ihrer Aktivitäten im Kulturbereich abwickelt. Ab dem 8. Oktober wird darüber verhandelt, ob Richtung 22 im „Batîment 4“ bleiben darf. Seit 2024 gibt es zwischen den Künstler*innen und der Gemeinde, bzw. ihrem Verein, Streit darüber, ob das Kollektiv die Räumlichkeiten weiterhin nutzen darf. In einem Beitrag auf dem sozialen Netzwerk „Instagram“ gibt Richtung 22 an, die Mediationsversuche seien fehlgeschlagen. Der seit Dezember 2025 „entpolitisierte“ Verwaltungsrat von frEsch hätte dem Kollektiv angeboten, bleiben zu können, solange sie zwei der drei benutzen Räume aufgeben, die Domain „batiment4.lu“ an frEsch übertragen und „in Zukunft auf persönliche Attacken“ verzichten. Die Künstler*innen lehnen ab und interpretieren das Angebot als Versuch, ihre Meinungsfreiheit einzuschränken – immerhin sei einer der Räume, auf die das Kollektiv verzichten sollte, für das Aufhängen von Protestbannern benutzt worden. Laut Richtung 22 werte der Verwaltungsrat, eine vergangene Demo gegen den ehemaligen, wegen Steuerhinterziehung verurteilten Kulturschöffen Pim Knaff als „persönlichen Angriff“. Das Kollektiv hatte auch in einem offen Brief mehrere Verantwortliche der Escher Kulturpolitik die Frage „Wat ass lass mat iech? (sic!)“ gestellt. Der Prozess beginnt am 8. Oktober.
Logement : Les jeunes partis déclarent l’urgence
Les organisations de jeunesse du LSAP, de Déi Gréng, de Déi Lénk, du DP et du CSV se sont réunies autour d’une déclaration commune, « Urgence am Logement », forte de 12 mesures structurelles.

