GLEICHSTELLUNG: 40-Prozent-Quote

von | 05.12.2013

In puncto Parität liest sich das Koalitionsabkommen wie ein ambitionierter Wunschkatalog. Ob die Maßnahmen aber ausreichen werden, die Gleichstellung voranzubringen?

Vielleicht haben die zahlreichen Appelle des Nationalen Frauenrats und der Druck von NGOs und Medien ja doch geholfen. Ist es die Handschrift der Grünen oder ist es den Sozialisten zu verdanken, die aus der Kritik an dem niedrigen Frauenanteil auf ihren Listen möglicherweise gelernt haben? Wie auch immer – Gambia scheint sich jedenfalls in Sachen Gleichstellung etwas vorgenommen zu haben, auch wenn die neue Regierung selbst Parität in den eigenen Reihen nicht erreicht. Mit Lydia Mutsch als neuer Ressort-Ministerin könnte dies jedoch gelingen, hat sie sich doch in ihrer Zeit als Bürgermeisterin von Esch immer wieder für Gleichstellungsprojekte engagiert. Fünf Seiten im Koalitionsabkommen sind explizit der Gleichstellung gewidmet, und an zahlreichen anderen Stellen, wie etwa im Kapitel „Arbeit“, sind Bezüge zu dem Thema eingestreut. So will Gambia ein Gesetz gegen das Mobbing ausarbeiten und auch der nach wie vor ungleichen Bezahlung durch ein verschärftes Gesetz zur Lohngleichheit begegnen. „Les inégalités salariales entre femmes et hommes seront abolies par la force de la loi“, heißt es explizit im Koalitionsabkommen ohne dass die dazu notwendigen Sanktionsmechanismen erläutert würden. Neben einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten will Gambia einen besseren Rahmen für Alleinerziehende schaffen und verspricht, sich um die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben zu bemühen. Nach einer Bewertung der Lage soll ein nationales Programm entwickelt werden, damit Unternehmen stärker von sich aus dazu beitragen, Arbeits- und Privatleben vereinbar zu machen. Gender-Mainstreaming wird im öffentlichen Dienst wie auf kommunaler Ebene befürwortet.

Eine 40-Prozent-Quote für Frauen soll im Parteiengesetz verankert werden und sich auf die Listenplätze beziehen. Im Falle der Nicht-Einhaltung drohen finanzielle Sanktionen. Diese Quote soll schon bei den nächsten Parlamentswahlen wirksam werden und auch für die Besetzung der Verwaltungsräte in öffentlichen Institutionen, an denen der Staat beteiligt ist, also zum Beispiel der Uni, gelten. Auch wenn kleinere und mittlere Betriebe in Luxemburg nicht unter diese Regelung fallen, soll bis 2019 ein Anteil von 40 Prozent Frauen in den Verwaltungsräten erreicht werden. Redings EU-Direktive für börsennotierte Unternehmen wird einhellig unterstützt, konkrete Maßnahmen in der Privatwirtschaft wie die „actions positives“ begrüßt.

Fünf Seiten im Koalitionsabkommen

Dass die neue Regierung da ansetzt, wo ihre Vorgänger aufgehört haben, wird daran deutlich, dass Diskriminierung weiterhin durch bis dato eher wirkungsneutrale Informationskampagnen entgegengewirkt werden soll. Im Bereich der Videospiele, der audiovisuellen und Printmedien werde man den Status quo evaluieren, um entsprechend zu sensibilisieren. Aufklärungskampagnen wie „sexuelle Aufklärung“ sollen „im gegenseitigen Respekt auf der Basis von Gleichheit“ gestaltet werden, heißt es etwas schwammig.

Konstruktiv erscheint die Absichtserklärung, Frauen „in Krisensituationen“, sprich etwa Betroffene von häuslicher Gewalt, zu stärken. So sollen die Strukturen ausgebaut und „Synergien genutzt“ werden. Maßnahmen, die bei Organisationen wie „Femmes en détresse“ sowie den chronisch überfüllten Frauenhäusern großen Beifall finden dürften.

Zu realen Verbesserungen könnte es bei Prostitution und dem Schwangerschaftsabbruch kommen. So ist beabsichtigt, der Prostitution einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Ob damit tatsächlich der Schutz der Frauen wie auch eine Entkriminalisierung des Gewerbes erreicht werden kann, ist fraglich. Eine Bestrafung der „nachfragenden“ Männer nach schwedischem oder französischem Vorbild sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Zudem sollen der Schwangerschaftsabbruch erneut reformiert und „jede Form der Genitalverstümmelung“ verboten werden. Dies könnte einen Quantensprung für Intersexuelle bedeuten, war es doch bei Uneindeutigkeit des Geschlechts bisher auch in Luxemburg herrschende Praxis, sogenannte „geschlechtsangleichende Maßnahmen“, durchzuführen.

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