Verbindungsdaten: auf Vorrat oder abgelaufen?

von | 11.04.2014

(lm) – Die Regierung solle die Vorratsdatenspeicherung so schnell wie möglich abschaffen, das fordert die Piratenpartei in einem Kommuniqué zum jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Am Dienstag hatte das Gericht die entsprechende EU-Richtlinie für ungültig erklärt, weil sie im Widerspruch zur EU-Grundrechtecharta stehe. In einem Kommuniqué begrüßte Justizminister Felix Braz zwar das Urteil, erklärte aber, die nationale Gesetzgebung, die eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten vorschreibt, bleibe bis auf weiteres in Kraft. Man wolle aber schnell feststellen, ob die luxemburgischen Bestimmungen den Anforderungen des Gerichtshofs gerecht werden. Braz verweist zu Recht darauf, dass das von Irland und Österreich veranlasste Verfahren keine automatische Auswirkung auf andere nationale Gesetze hat. Allerdings wurde seinerzeit die Vorratsdatenspeicherung in Anlehnung an die EU-Direktive eingeführt – gegen die Stimmen von Déi Gréng. Außerdem schreibt das Urteil vor, dass die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten “auf das absolut Notwendige” beschränkt werden müsse – eine Bedingung, die das Luxemburger Gesetz mit Sicherheit nicht erfüllt. In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt und weder von der Mitte-Rechts- noch von der großen Koalition wieder eingeführt. Es stünde der CSV-freien Gambia-Koalition schlecht zu Gesicht, allzu lange mit einer Abschaffung der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung zu warten.

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