Wanteraktioun : Kaum Ablehnungen

von | 16.01.2019

Die Regel besagt, dass Personen ohne gültigen Ausweis nur bei Temperaturen unter -3 Grad Unterschlupf zu gewähren sei. Die Praxis sieht glücklicherweise anders aus.

Bild: Pixabay

In einer parlamentarischen Anfrage erkundigte sich Marc Spautz Mitte Dezember bei Familienministerin Corinne Cahen über die Zulassungsbedingungen zur Wanteraktioun (WAK). Wie auch die Menschenrechtskommission herausfand, würde obdachlosen „Illegalen“, die über keinen gültigen Ausweis verfügen, der Zugang zur WAK nur bei Außentemperaturen von -3 Grad gewährt. Der christlich-soziale Abgeordnete warf in diesem Kontext die Frage auf, ob eine solche Regelung dem eigentlichen Ziel der WAK, nämlich Obdachlose vor dem Kältetod zu bewahren, noch entsprechen würde.

Der woxx erklärte man auf Nachfrage hin, dass wenn diese Regel besteht, im Allgemeinfall aber „niemand zurückgewiesen“ werde, auch wenn das hie und da natürlich immer wieder vorkomme. Dabei handele es sich jedoch lediglich um Einzelfälle und keineswegs um eine gängige Praxis.

Law & order ?

Warum Familienministerin Corinne Cahen dann dennoch mit dem Verweis darauf, dass „als gefährlich eingestufte Personen“ im Umfeld der WAK aufgetreten seien, die es darauf angelegt hätten „in das Milieu der Obdachlosen einzudringen“, diese Regel bekräftigt, wirft Fragen auf. Zudem bestätigt sie, dass diese Regel „bis jetzt noch keine Anwendung fand“.

Wenn es zu Reibereien käme oder gar Gewalt, so ein Sozialarbeiter gegenüber der woxx, dann allenfalls aufgrund von Abweisungen. Eine spezifische Bevölkerung von der eine Gefahr ausginge, gebe es so allerdings nicht. Vielleicht will Ministerin Cahen ja bloss verhindern, dass die CSV – oder eine andere Partei – ihr in einer weiteren parlamentarischen Anfrage eine zu lasche Handhabung vorwirft und macht deshalb auf Law & Order? Bei der WAK bestätigt man uns indes die Herausgabe einer polizeilichen Warnung vor gewaltbereiten Obdachlosen. Zu Gesicht bekommen hätte man diese Menschen jedoch nie.

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