Die Regel besagt, dass Personen ohne gültigen Ausweis nur bei Temperaturen unter -3 Grad Unterschlupf zu gewähren sei. Die Praxis sieht glücklicherweise anders aus.
In einer parlamentarischen Anfrage erkundigte sich Marc Spautz Mitte Dezember bei Familienministerin Corinne Cahen über die Zulassungsbedingungen zur Wanteraktioun (WAK). Wie auch die Menschenrechtskommission herausfand, würde obdachlosen „Illegalen“, die über keinen gültigen Ausweis verfügen, der Zugang zur WAK nur bei Außentemperaturen von -3 Grad gewährt. Der christlich-soziale Abgeordnete warf in diesem Kontext die Frage auf, ob eine solche Regelung dem eigentlichen Ziel der WAK, nämlich Obdachlose vor dem Kältetod zu bewahren, noch entsprechen würde.
Der woxx erklärte man auf Nachfrage hin, dass wenn diese Regel besteht, im Allgemeinfall aber „niemand zurückgewiesen“ werde, auch wenn das hie und da natürlich immer wieder vorkomme. mehr lesen / lire plus