Die Regierung hat auf Vorschlag von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs gebilligt, um die Bekämpfung von Cybergewalt zu verstärken. „Straffreiheit darf nicht toleriert werden. Online-Gewalt ist für die Opfer eine sehr reale Gewalt mit schwerwiegenden und dauerhaften Folgen“, so Margue. Folgen, die aufgrund der Dauerhaftigkeit und der schnellen Verbreitung im Netz noch verstärkt würden. Das aktuelle Strafrecht greife hier oft zu kurz. Der Gesetzesentwurf soll diese Lücke deshalb nun schließen. Zudem soll „Zwangskontrolle“, also kontrollierendes und einschränkendes Verhalten etwa durch Drohungen als eigenständiger Straftatbestand eingeführt werden – eine langjährige Forderung des Opferhilfevereins la voix des survivantes. Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein neues Phänomen, doch ihre Verlagerung in die digitale Welt hat ihr Ausmaß und ihre Auswirkungen laut einem Bericht der UN Women erheblich verstärkt. Studien zufolge liegt der Anteil an von Cybergewalt betroffenen Frauen und Mädchen weltweit bei 16 bis 58 Prozent. Dazu zählen unter anderem Online-Belästigung wie Beleidigungen, Trolling und Drohungen, bildbasierter Missbrauch („Revenge Porn“), „Doxxing“ (also das Veröffentlichen von persönlichen Informationen wie Adresse und Telefonnummer), Erpressung mit Intimbildern, Cyberstalking, Deepfake-Pornografie, geschlechtsbezogene Hassrede sowie das ungefragte Senden obszöner Fotos.
Naturwiederherstellungsplan: Ein weiterer „Papiertiger“?
Bis September muss die Regierung einen Plan zur Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme einreichen. NGOs kritisieren den vorliegenden Entwurf – auch, weil er noch nicht vollständig ist.

