Migrantenkinder, die ohne Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten in die EU einreisen, sind nicht ausreichend geschützt. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Im Unterschied zu sogenannten „nicht begleiteten“ Kindern befinden sich die „separated children“ in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen, zu denen sie häufig in einem unklaren Verhältnis stehen, das problematisch sein oder werden kann. Missbrauch sei in solchen Fällen nicht auszuschließen. Auch aus anderen Gründen könnten die Erwachsenen ungeeignet sein, die Obhut der Kinder wahrzunehmen. Es komme daher vor allem darauf an, kindgerecht über die Asylprozedur, über Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Als besonders problematisch erscheine die Tatsache, dass solche Kinder häufig umstandslos gemeinsam mit den erwachsenen Begleitern untergebracht werden, ohne dass das tatsächliche Verhältnis geklärt ist. Dadurch setze man Kinder erneut dem Risiko von Missbrauch aus. Die Studie wurde in 14 EU-Ländern durchgeführt, die in besonderem Maße von aktuellen Migrationsbewegungen betroffen sind; Luxemburg war nicht beteiligt.
Aufklärung für begrüßte Tabakbekämpfung
Im Rahmen einer EU-Direktive ist seit Anfang Januar ein neues Anti-Tabak-Gesetz in Kraft. Vorschriften für Tabak- und Nikotinprodukte wurden verschärft und deren Konsum eingeschränkt. Neu ist in erster Linie der Höchstgehalt von Nikotin in Beuteln: maximal 0,048 mg dürfen diese pro Einheit oder Gramm enthalten. „Zusatzstoffe wie Koffein,...

