Im April 2015 erteilte die Europäische Kommission Zulassungen für zwei Sorten von genetisch modifiziertem Soja. Die Nichtregierungsorganisation Testbiotech forderte daraufhin eine nochmalige Prüfung der Zulassung, da die Effekte der modifizierten Sojasorten auf die menschliche und tierische Gesundheit nicht ausreichend geprüft worden seien. NGOs haben laut der Aarhus-Konvention das Recht, eine solche Prüfung zu beantragen. Die Konvention regelt unter anderem die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen. Die Kommission argumentierte, dass Gesundheitsbedenken sich nicht auf Umweltrisiken bezögen und verwarf den Antrag von Testbiotech. Die NGO zog daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof, um die Entscheidung der Kommission anzufechten. Dort bekam sie am 14. März Recht. Das Gericht argumentierte, dass genetisch modifizierte Organismen (GMOs) Teil der Umwelt seien. Damit gelten sämtliche Zulassungen für GMOs als Umweltrecht und fallen somit unter die Bestimmungen der Aarhus-Konvention. Die Kommission muss nun also der Forderung von Testbiotech nachkommen und die beiden Soja-Sorten von Monsanto und Pioneer nochmals prüfen.
Luxemburgs Gesundheitsprofil
Im Rahmen der EU-Initiative „State of Health in the EU“ wurde am 13. Januar das aktuelle Gesundheitsprofil für Luxemburg vorgestellt. Der alle zwei Jahre erscheinende Bericht vergleicht die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island und Norwegen. Mit einer Lebenserwartung von 83,5 Jahren belegte Luxemburg 2024 hinter Italien,...

