Luxemburgs Regierung sieht weiterhin nicht vor, den Begriff „Femizid“ als eigenständige Straftat ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dies erklärte Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) vergangenen Dienstag in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Nathalie Morgenthaler. Zur Begründung verweist das Justizministerium darauf, dass Mord und Totschlag in Luxemburg bereits heute mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein eigener Straftatbestand ermögliche daher keine zusätzliche Strafverschärfung. Zudem betont Margue verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz, da eine geschlechtsbezogene Sonderqualifikation an ein Merkmal des Opfers anknüpfe. Die feministische Plattform „Jif“ fordert seit Jahren die Aufnahme von Femizid als spezifischen Straftatbestand ins Gesetz. Auch ohne Auswirkungen auf das Strafmaß würde eine solche Regelung anerkennen, dass bestimmte Tötungen Ausdruck struktureller, geschlechtsbasierter Gewalt sind, so die Jif. Sie ermögliche zugleich eine eigenständige statistische Erfassung und gezieltere Präventionsarbeit. Im November vergangenen Jahres hat Italien Femizid ausdrücklich als Straftatbestand aufgenommen. Bislang haben in Europa nur noch Kroatien, Malta, Nordmazedonien und Zypern diesen Schritt vollzogen. Lateinamerika gilt dabei als juristische Vorreiterregion mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen in mittlerweile 17 Staaten.
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