„Für die Flughafengegnerinnen und -gegner ein Grund zu feiern“, so kommentiert Lili Fuhr von der Heinrich-Böll-Stiftung das Urteil vom 8. Februar zum Projekt des Baus einer dritten Landebahn in Wien-Schwechat (http://klima-der-gerechtigkeit.de). Das Gericht hatte mit Verweis auf die Klimaschutz-Verpflichtungen Österreichs den Ausbau des Flughafens, der eine Ausweitung des Flugverkehrs mit sich bringen würde, untersagt. Ein Urteil, das hoffentlich Schule machen wird, zum Beispiel hierzulande, wo jüngst das Rekord-Passagieraufkommen von 2016 als ein Grund zum Feiern angesehen wurde.
Europäische Chemikalienpolitik: Giftige Prokrastination
2022 verkündete die EU-Kommission das Ziel „Null Verschmutzung“ und sagte damit giftigen Chemikalien, die Mensch und Umwelt belasten, den Kampf an. Passiert ist seitdem wenig, denn: Die Kommission steht sich selbst im Weg.

