„Für die Flughafengegnerinnen und -gegner ein Grund zu feiern“, so kommentiert Lili Fuhr von der Heinrich-Böll-Stiftung das Urteil vom 8. Februar zum Projekt des Baus einer dritten Landebahn in Wien-Schwechat (http://klima-der-gerechtigkeit.de). Das Gericht hatte mit Verweis auf die Klimaschutz-Verpflichtungen Österreichs den Ausbau des Flughafens, der eine Ausweitung des Flugverkehrs mit sich bringen würde, untersagt. Ein Urteil, das hoffentlich Schule machen wird, zum Beispiel hierzulande, wo jüngst das Rekord-Passagieraufkommen von 2016 als ein Grund zum Feiern angesehen wurde.
Neue Gentechnik-Regeln in der EU
Am vergangenen Mittwoch stimmte das EU-Parlament für eine Schwächung der Regeln zur Gentechnik. Sogenannte „neue genomische Techniken“ (NGT) – allen voran die „Genschere“ Crispr-Cas – fallen demnach nicht mehr unter die strengen Kennzeichnungspflichten, die für „traditionelle“ Gentechnik bestehen. Das Argument, das Industrie, Kommission und am...

