Legale Intransparenz

Informationen zu geplanten Projekten sind öffentlich verfügbar – doch meist nur ausgedruckt in dicken Papierordnern. Wann sich das ändert, ist bisher nicht abzusehen. (Foto: Jana Schneider/Pixabay)

Das Portal „enquetes.public.lu“ war Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage: Déi Lénk-Abgeordneter David Wagner wollte wissen, warum dort nicht mehr alle Informationen zu Prozeduren, bei denen die Öffentlichkeit eingebunden werden soll, erscheinen. Außerdem stellte der Oppositonspolitiker dem Umweltminister die Frage, ob dieses Vorgehen mit der Aarhus-Konvention kompatibel sei. Vergangene Woche wurde Serge Wilmes’ (CSV) Entgegnung auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Es wäre vermessen diese eine „Antwort“ zu nennen, denn der Umweltminister versteht es geschickt, die Fragen zu umschiffen. So gibt er nur an, dass es im Umweltrecht nicht vorgesehen sei, alle Unterlagen systematisch elektronisch zu veröffentlichen. Sei die Ankündigung einer Bürger*innenbeteiligung im Internet vorgesehen, könne dies sowohl auf dem staatlichen Portal „enquetes.public.lu“ als auch „mit anderen Mitteln“ passieren. Die Frage, warum seine eigenen Verwaltungen solche Informationen nicht mehr veröffentlichen, ignorierte er einfach. Allerdings würden die Umweltgesetzgebungen aktuell überarbeitet, damit diese Veröffentlichungen obligatorisch würden. Die Aarhus-Konvention schreibe überdies keine Veröffentlichung im Internet vor. Dass auch 2025 in Luxemburg viele Informationen nur für kurze Zeit in dicken Papierordnern in einem Gemeindeamt ausliegen (siehe woxx 1828), ist also keine illegale Praxis, sondern „lediglich“ systematische Intransparenz.


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